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Geschrieben von -Jule- am 16.09.2020, 13:02 Uhr

Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll

Hallo zusammen, wer kennt sich mit sowas aus. Mein Sohn hat gleich bei seiner ersten Wohnung die Übergabe. Was sollte er im Protokoll aufnehmen lassen.
Als Beispiel: auf dem Balkon hat eine Fliese einen Riss. Muß sowas darein? Ist das nicht zu kleinkariert, wenn man nach jeder kleinen Macke sucht?
Meine Freundin meinte, sie würde alles aufnehmen lassen. Wir kennen uns nicht aus, deshalb frage ich hier nach eurer Meinung.

 
12 Antworten:

Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll

Antwort von Zwergenalarm am 16.09.2020, 13:06 Uhr

Alles aufnehmen! Ganz klar, auch wenn der Riss wahrscheinlich nicht beanstandet wird. und am besten das Übernahmeprotokoll fotografisch belegen.

Hase hat`s im C Forum treffend formuliert "wer schreibt, der bleibt".

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Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll

Antwort von Berlin! am 16.09.2020, 13:41 Uhr

Schau auf den Seiten des Mietervereins, Mieterschutzbund oder sonst iner Organisation oder Institution, die Rechtsrat gibt. dort findest Du alles zum Übergabeprotokoll.

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Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll

Antwort von ak am 16.09.2020, 14:14 Uhr

Mach es... und er ist hinterher nicht mehr in der Beweispflicht.

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Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll

Antwort von Caot am 16.09.2020, 14:14 Uhr

Alles notieren, exakt wo und was. So ist bei einem Auszug nachweisbar, dass man es nicht war. Mit Kleinkariert hat das nichts zu tun.

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Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll

Antwort von Fichtenkind am 16.09.2020, 14:55 Uhr

Machen und der Einfachheit mit dem Handy Fotos machen und beilegen.

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Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll

Antwort von Silvia3 am 16.09.2020, 15:18 Uhr

Ja, alle auch noch so kleinen Schäden aufnehmen, am besten auch fotografieren (und diese Fotos so abspeichern, dass man sie auch nach einigen Jahren wiederfindet).

Wer sagt denn, dass hinterher nicht der Vermieter kommt und sagt, dein Sohn hat die Fliese zerstört und soll für den Austausch aufkommen.

Wir vermieten auch, und wir legen auch als Vermieter großen Wert darauf, dass solche Sachen aufgenommen werden, dann gibt es beim Auszug weniger Diskussionen.

Natürlich nur Sachen, die nicht der natürlichen Abnutzung im Gebrauch unterliegen. Das der Teppich etwas abgelaufen ist, ist klar. Wenn im Teppich dicke Rotweinflecken sind, sollte man das festhalten.

Silvia

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Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll

Antwort von Melkerin am 16.09.2020, 17:57 Uhr

wir haben alles zu Protokoll geben,,, Fots gemahct ausgedruckt und zum Mietvertag eingeheftet

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Was muss man denn bemängeln ?

Antwort von Ellert am 16.09.2020, 18:30 Uhr

Wir haben bei genauem Hinsehen ( noch ist nicht übergeben aber unterschrieben)
Dinge festgestellt die \\\\"unüblich\\\\" sind
es gibt keine Rauchmelder ( Kollege meinte das wäre Pflicht ab Jahresende) und die Stromleitungen sind aus DDR-Zeiten, also es gibt weder Sicherungskasten für jede Wohnung, nur einen einzigen fürs Haus mit Drehsicherungen noch fanden wir den 3.Leiter an der Decke ( ggf auch versteckt aber sowas ist garnicht zulässig falls es so wäre)

Hat hier jemand solche seltsamen Leitungen ?

dagmar

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Re: Frage zum Wohnungsübergabeprotokoll

Antwort von Madzie04 am 16.09.2020, 20:09 Uhr

Alles rein und wenn es die kleinste „Macke“ ist. Wir sind selbst Vermieter und nehmen jede Kleinigkeit auf. Sollte unser neuer Mieter/ Mieterin nach der Abnahme doch noch etwas entdecken dürfen sie uns gerne Fotos davon schicken und wir Heften es zum Mietvertrag.

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@ Dagmar

Antwort von Trini am 17.09.2020, 11:31 Uhr

Bei der Deckenlampe wäre das kein Problem für mich.
Leuchten haben oft gar keine Verwendung für die "Erde".

Rauchmelder würde ich einfordern.

Und... einen eigenen Sicherungskasten hatte die Mietwohnung meiner Eltern schon vor 50 Jahren.

ABER: Wenn es eine Einliegerwohnung ist, kann das natürlich sein, dass es nicht extra ist.

Bei der Tochter meiner Kollegin ist auch Strom und Internet neben Wasser und Heizung in der Warmmiete enthalten, weil es nicht extra erfasst wird.

Trini

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Rauchwarnmelder überall Pflicht, nur nicht in Sachsen

Antwort von Caot am 17.09.2020, 11:55 Uhr

...da kann man einfordern, was man will.

Und setzt man sie dort trotzdem, kommt als erste Info durch den Mieter: Das bezahlen aber Sie!

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Re: Was muss man denn bemängeln ?

Antwort von Mehtab am 17.09.2020, 13:37 Uhr

Die Rauchmelder kosten vielleicht fünf Euro. Kauft sie selber und klebt sie an die Decke.

Stromleitungen: Diese Leitungen waren früher üblich. Falls nicht saniert wurde, dann sind sie halt noch so. Meinst du die Vermieter reißen jetzt die Wand auf und erneuern alle Stromleitungen, damit ein Schutzleiter da ist? Das ist eine Mordssauerei, falls man so kurzfristig überhaupt einen Handwerker findet.

Als wir in unsere Wohnung eingezogen sind, war da auch noch kein FI-Schalter und es waren noch Drehsicherungen im Sicherungskasten. In den sechziger Jahren wurden auch in Bayern noch keine Sicherungskästen in die Wohnungen gebaut. Auch in den Siebziger Jahren war das mit dem Schutzleiter noch keine Selbstverständlichkeit. Bei uns fehlt auch ein Schutzleiter. Jetzt ist alles so geändert, dass der Schutzleiter in der Decke bei der Lampe fehlt. Sonst müssten wir die ganze Wand bis zum Sicherungskasten aufreißen lassen, damit wir da noch einen Schutzleiter verlegen lassen könnten. Darauf habe ich bis jetzt verzichtet. An den anderen Steckdosen ... ist die dritte Leitung da, nur einmal haben die Handwerker wohl damals diese Neuigkeit vergessen.

Da gibt es noch eine ganze Reihe von Wohnungen, die nicht auf dem neuesten Stand sind. Das müsst ihr euch überlegen, ob eure Tochter da einziehen will, aber einen Anspruch auf Renovierung gibt es nicht. Ich bin schon vor dreißig Jahren einmal am Zauberstab, der mir ins Spülwasser gefallen ist kleben geblieben. Das war nicht lustig. Gefährlich sind so alte Leitungen ohne Schutzleiter, FI-Schalter ... natürlich schon.

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