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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 16.11.2011, 15:00 Uhr

Frage zu Mietrecht - Handwerkerrechnung

Hallo,

nein, nicht wirklich aktuell, aber da ich den Vermieterbund gerade nicht erreiche, frage ich hier:

Wir haben eine Wohnung seit 1.10. neu vermietet, seither gibt es dort ständig Probleme mit der Toilette, weil sie gar nicht oder nur schwer abläuft. Die vorherigen Mieter hatten keine derartigen Probleme. Heute war nun der Installateur zum dritten Mal da. Bei den ersten beiden Malen ging er mit so einer Spirale in die Toilette, konnte außer Papier nichts finden, was das Rohr verstopft. Heute nun hat er die Toilette komplett abgeschraubt, um besser nachsehen zu können, woran es liegt. Wiederum konnte er nur große Mengen Papier finden.

Nach jedem der ersten beiden Besuche baten wir die Mieterin, entweder weniger Papier zu benutzen oder aber ausdauernder zu spülen. Die ersten beiden Handwerkereinsätze haben wir als Vermieter gezahlt, es war ja auch in unserem Interesse, die Ursache zu finden.

Nachdem nun aber auch der heutige Einsatz nur ein Fehlverhalten der Mieterin als Ursache nahelegt, bin ich eigentlich gewillt, ihr die heutige Rechnung in Rechnung zu stellen. Ist das korrekt oder müssen/sollten wir als Vermieter das zahlen?

Danke für Eure Erfahrungen!

Grüße
Andrea

 
2 Antworten:

Guckst Du hier

Antwort von fiammetta am 16.11.2011, 23:52 Uhr

Hi,

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/abfluss.htm

LG

Fiammetta

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Bisschen spät...

Antwort von Leena am 18.11.2011, 9:32 Uhr

...ich weiß, ich bin ein bisschen spät dran, wollte aber trotzdem noch einen Gedanken loswerden:

Bei meiner Arbeit haben wir in letzter Zeit zunehmend Probleme mit verstopften Toiletten. Wie sich herausgestellt hat, ist es quasi eine Verkettung unglücklicher Umstände - zum einen ist es ein Konstruktionsfehler, die Winkel der Rohre stimmen irgendwie nicht - oder vielmehr: Toilettenpapier wird nur richtig weggespült, wenn man wirklich ausgiebigst spült. Seit vor ein paar Jahren aus Umweltschutzgründen die Wasserspartaste angebracht wurde... tja, so kann's gehen. :-(

Jetzt gibt es bei uns eine "Dienstanweisung", dass man nur ganz wenig Toilettenpapier benutzen darf und ganz viel spülen soll, und auf keinen Fall die Wasserspartaste benutzen - es funktioniert aber trotzdem nur bedingt, und vor allem die Toiletten, die auch von unseren Kunden genutzt werden, sind immer noch regelmäßig verstopft...

Im Grunde funktionieren unsere Toiletten also nur, wenn man genau weiß, wie man sie behandeln muss, und das auch getreulich beachtet. Bei "ganz normalem" Gebrauch funktionieren sind aber nicht. Und, ehrlich gesagt - ich finde es schon eine Zumutung, wenn man einen wesentlichen Gebrauchsgegenstand wie eine Toilette nur mit spezieller "Gebrauchsanweisung" nutzen kann, und sie normalen Durchschnittsgebrauch eben NICHT aushält.

Ich will damit nicht sagen, dass es bei Deiner Toilette auch so wäre - ich wollte halt nur zu bedenken geben, dass der Schluss, dass "nun aber auch der heutige Einsatz nur ein Fehlverhalten der Mieterin als Ursache nahelegt", nicht unbedingt zwingend so richtig sein muss.

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