Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Andrea&Würmchen am 19.06.2018, 12:08 Uhr

Frage zu Kündigungsfrist

Hallo,
nach Auskunft unseres Betriebsrates gilt die gesetzliche Regelung von 4 Wochen. Sollte im Arbeitsvertrag eine andere Regelung getroffen sein (z.B. 3 Monate oder 6 Wochen zum Quartalsende), gilt die Regelung, die Dich besser stellt - also in diesem Fall die gesetzliche Frist v. 4 Wochen. Weitere Aussage war: Die Frist verlängert sich durch Firmenzugehörigkeit nur für den AG, nicht für den AN!

Ich hatte da vor ein paar Wochen aus Interesse mal nachgefragt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.