Geschrieben von Andrea&Würmchen am 19.06.2018, 12:08 Uhr |
Frage zu Kündigungsfrist
Hallo,
nach Auskunft unseres Betriebsrates gilt die gesetzliche Regelung von 4 Wochen. Sollte im Arbeitsvertrag eine andere Regelung getroffen sein (z.B. 3 Monate oder 6 Wochen zum Quartalsende), gilt die Regelung, die Dich besser stellt - also in diesem Fall die gesetzliche Frist v. 4 Wochen. Weitere Aussage war: Die Frist verlängert sich durch Firmenzugehörigkeit nur für den AG, nicht für den AN!
Ich hatte da vor ein paar Wochen aus Interesse mal nachgefragt.
- Frage zu Kündigungsfrist - Safa75 19.06.18, 10:48
- Re: Frage zu Kündigungsfrist - golfer 19.06.18, 11:33
- Re: Frage zu Kündigungsfrist - Safa75 19.06.18, 11:41
- Re: Frage zu Kündigungsfrist - Shanalou 19.06.18, 11:59
- Re: Frage zu Kündigungsfrist - Andrea&Würmchen 19.06.18, 12:08
- Re: Frage zu Kündigungsfrist - Safa75 20.06.18, 10:43
- Re: Frage zu Kündigungsfrist - golfer 19.06.18, 11:33
Gewagte Theorie?
Für mich aktuell: Strumpfhose zum 'Cocktailkleid'?
Mal ne kleine Umfrage
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Falls sich noch jemand interessiert. Klassenfahrt Spanien, wie es so war
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So, jetzt aber
Konzertkarten - wo doch bei BTS so ein Problem war....