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Geschrieben von deischuhzu am 16.05.2011, 16:58 Uhr

Frage an die Vermieter unter euch

das hängt stark von deinem Vertrag ab. Wenn "Bruttowarmmiete" oder so vereinbart ist, kann keine Nachzahlung verlangt werden, wenn eine Anpassungsklausel an gestiegene Nebenkosten vereinbart ist, können die NK für die Zukunft angepasst werden.

 
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