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Geschrieben von Ellert am 10.08.2004, 15:25 Uhr

Frage an die Beamtinen hier !

Hallo Ihr

seit heute habe ich Neele im Kindergarten und müsste nach dem 3. Geb eigentlich wieder arbeiten.
ABER
wir sind umgezogen, Dienstherr Bundeswehr beiderseits
und es scheint am neuen Ort keine Stelle zu geben für mich, die unter 90 Minuten zu erreichen ist.
Mehr als 30 % könnte ich daher nicht arbeiten gehen, da ich vier Kinder habe und mit Fahrzeiten tgl. ja auch irgendwann für sie dasein will.

Mein größtes Problem ist aber
WIE LÖST IHR DIE KRANKHEITSFRAGE ?
Jeder Arbeitnehmer hat ja pro Kind glaube ich 10 Tage, wenn die Kinder krank sind zur Verfügung, den Beamten stehen diese Tage aber nicht zu.
Wenn ich bedenke, Ellert mehrfach schwerbehindert und Lungenschaden, ich kann nicht meinen kompletten Urlaub für kranke Kinder geben und wenn ich Schulferien zu überbrücken habe ( keine Oma etc) in die Röhre schauen.

Lohnt sich arbeitengehen noch unter der Voraussetzung ?
30 % Steuerklasse 5 und A 10, was bleibt da übrig, Fahrkosten abgerechnet und Tagesmutter ?

NEIN; wir beziehen keine Leistungen vom Staat ehe es wieder heisst faul und arbeitsscheu und lieber Sozialhilfe kassieren, wir leben vom Gehalt meines Mannes, schlecht als recht zwar, aber irgendwie reicht es schon.
Ich hadere nur,
umsonst studiert und später kaum Rente
gegen mir wegen ggf 450 Euro das alles antun, wie habt Ihr das entschieden ???


dagmar

 
13 Antworten:

Re: Frage an die Beamtinen hier !

Antwort von krissie am 10.08.2004, 15:45 Uhr

Hallo Dagmar,

ich bin keine Beamtin, weiß aber von meinen Eltern, die beide Beamte sind und drei Kinder haben, dass es diese Kind-krank-Tage tatsächlich nciht gibt. Es gibt wohl so ein paar Tage (ich glaube vier oder fünf) für besondere Anlässe, also auch für diese Zwecke. Aber nicht pro Kind, nur absolut!
Bei uns ging das nur, weil wir eine Kinder- und Putzfrau hatten, die ins Haus kam und flexibel war. Und weil meine Eltern beide zwischendurch immer mal nach Hause konnten (Lehrer, ARbeitsplatz nah am Haus, und die STundenpläne wurden meist auch so gemacht, dass oft einer da war. Ist natürlich echt seltener Luxus).
Du bräuchtest eigentlich auch so jemanden, wenn die Großeltern nicht einspringen können. Wäre Au-pair eine Möglichkeit? Kostet natürlich auch etwas, also, ich vermute einfach mal, dass es sich finanziell für Dich nicht wahnsinnig lohnen wird, zu arbeiten. Es lohnt sich natürlich, wenn du es gerne möchtest.

Andere Möglichkeit vielleicht: die 30 % auf wenige Tage verteilen? Und bei Krankheit halt die Tage verschieben?

LG Kristina

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Mehrere Fragen auf einmal...

Antwort von Ralph am 10.08.2004, 15:48 Uhr

Hallo,

bin zwar keine Beamtin, sondern beamter ( ;-) ), aber ich wage es trotzdem, Dir zu antworten.

Soviel ich weiß stehen Beamten 8 Tage im Jahr bei Erkrankung des Kindes zu. Immerhin besser als 0 Tage.

Und ich würde zusehen, daß ich irgendwie in der BW tätig bleibe, denn über eines sei Dir im Klaren: Bei Deiner "Sozialperspektive" wird Dich kein privates Unternehmen einstellen, weil Du ja häufig ausfallen kannst.
Der ÖD geriert sich zwar auch immer mehr wie ein privater Arbeitgeber, trotzdem hast Du da noch am ehesten Chancen auf eine gewisse Solidartät des Arbeitgebers.

Und letztlich sind 450,- € ja auch schon eine Menge Holz (das waren mal 900,- DM!!), und daß bei 30%?
Erstens besserst Du damit Eure Haushaltskasse auf, zweitens tust Du etwas für Dich von wegen umsonst studiert usw., drittens umgehst Du so den "Nur-Hausfrau-bin-Koller" und viertens erleben Deine Kinder im Kindergarten eine Welt, die Du ihnen bei nochsoviel Enthusiasmus und Idealismus zuhause nicht bieten kannst.

Und Aufhören mit der Arbeit kannst Du immer, den Wiedereinstieg in die "erste" Arbeitswelt wirst Du aber (wahrscheinlich) auf ewig vergessen können, wenn Du diese erstmal verlassen hast.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Mehrere Fragen auf einmal...

Antwort von ellert am 10.08.2004, 16:14 Uhr

Hallo Ralph,

die 450.- waren geschätzt, ich habe keine Ahnung was da wirklich dabei rauskommt ehrlich gesagt.

Fakt ist, im ÖD ob Beamter oder Angestellter, kann ich mich ohne Geld- und Sachbezüge beurlauben lassen ohne meine Rechte zu verlieren, darum würde NIEMALS NICHT kündigen !!!
Ich bin halt 13 Jahre weg vom Fenster, mit vier Kindern und viermal Erziehungsgeld.

Wegen des Urlaubs muss ich schriftlich anfragen, bisher war es so, dass es die Tage nicht gab, eben Sonderurlaub aus ganz bestimmten Gründen und mit etwas Kulanz gabs drei Tage , aber wenn man einen Chef hat der nicht will gabs auch mal nichts. Und sich selbst krankschreiben lassen finde ich einfach Betrung ehrlich gesagt !

Ich glaube ich werde mir nun mal ausrechnen lassen was bei Steuerklasse fünf rauskommen würde und dann gegenrechnen, Fahrkarte und Kindergartenaufhschlag ( Kiga kostet ja nach Gesamtfamilieneinkommen ) und dann sehen, ob es sich rechnet.

Macht arbeitengehen wirklich so glücklich ?
Sind Nurhausfrauen frustriert ????
Ich mag zumindest nicht arbeiten gehen um mir Klamotten zu kaufen oder ähnliches

was ggf auch was wäre sind Urlaubsvertretungen wenn ich wirklich nicht wieder richtig einsteige, bindet nicht zu sehr und man bleibt im Geschäft drin.
Macht sowas jemand ???

dagmar

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Nochmal Antwort...

Antwort von Ralph am 10.08.2004, 16:42 Uhr

Hi Dagmar,

ja, arbeiten gehen macht irgendwie glücklich, in jeder Beziehung.

Ob "Nur-Hausfrauen" frustriert sind, vermag ich allgemein nicht zu sagen.
Ich kenne Frauen, die vier Kinder haben und in ihrer Aufgabe als Hausfrau und Mutter völlig aufgehen, trotzdem noch Zeit für sich irgendwie finden und dabei, trotz aller Hektik, eine Ruhe ausdstrahlen, daß ich vor Neid erblasse. Ich weiß auch nicht, woran es liegt, ob es einfach Organisiationsgenies sind oder was auch immer... keine Ahnung.

Ich kenne aber auch Frauen, die liebevolle Mütter sind, denen aber nach einer gewissen zeit des Erziehungsurlaubs einfach die Decke zuhause auf den Kopf gefallen ist. Und diese Frauen scheinen deutlich in der Überzahl zu sein.

Beides ist denkbar, aber nach wie vor halte ich die Tatsache, "eigene" Brötchen zum Familienleben beizusteuern, für ungeheur wichtig. Nimmt es doch so manchen Zündstoff von vornherein aus der Beziehung, und Frau wird auch noch im eigenen Ego gestärkt. Das sollte man nicht unterschätzen. Und Deine Idee, evtl. nur 30% arbeiten zu gehen oder gehen zu können, ist doch eigentlich recht ideal. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Auch mitsenfe, obwohl kein Beamter

Antwort von tinai am 10.08.2004, 18:15 Uhr

In Ba-Wü bekommt man maximal 4 Tage für Krankheit des Kindes als Beamter, man kann auch nicht unbezahlt nehmen - hängt natürlich von der Stelle ab, teilweise gibt es so großzügige Gleitzeitregelungen, dass man das wieder reinarbeiten kann, das kannst Du nur individuell klären.

Wenn Dein Mann nicht Beamter ist, hat er aber auf jeden Fall Anspruch auf die 10 Tage - unbezahlt oder bezahlt, abhängig vom Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag. Ja, auch die Väter dürfen diese Tage in Anspruch nehmen - tun sie nur leider fast nie.

Ich finde auch, arbeiten lohnt sich immer, gerade wenn Du auf 30% reduzieren kannst, wer hat schon solche Chancen? Ob Du es jetzt machen musst ist die andere Frage. Wenn Du sowieso schon 13 Jahre fehlst, macht es vermutlich auch keinen Unterschied, wenn Du noch einmal 2 Jahre fehlst.

Gruß Tina

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Re: Frage an die Beamtinen hier !

Antwort von KaMeKai am 10.08.2004, 19:12 Uhr

Hallo Dagmar,
man hat als Beamtin Anspruch auf 4 Tage Sonderurlaub im Jahr. Reicht bei mir auch nicht.
Aber der öffentliche Dienst ist ja zum Glück recht flexibel. Vielleicht kannst Du die 20 Stunden auf 2 Tage die Woche (nächste Woche dann 3 Tage) legen oder so.
Ich würde schon versuchen, wieder einzusteigen.
Ich arbeite 20 Stunden in Steuerklasse 5 (A 11) und es kommt schon etwas mehr bei raus. Wenn es Dich genau interessiert, mail mich an.
LG
Kathrin

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Als BEAMTIN hast du bis zu 7 Jahre Erziehungs-

Antwort von Mr32 am 10.08.2004, 19:47 Uhr

urlaub!!! Informiere dich mal

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seit wann denn das ???

Antwort von ellert am 10.08.2004, 22:00 Uhr

Hallo MR32

in meinem Bewilligungsbescheid steht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
also am dritten Geburtstag müsste ich wieder erscheinen !

dagmar

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Re: seit wann denn das ???

Antwort von Mr32 am 10.08.2004, 23:09 Uhr

Dann informiere dich mal richtig

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supernett DANKE für die ausführliche Antwort

Antwort von ellert am 10.08.2004, 23:51 Uhr

Hallo MR32

ich kenne Dich zwar nicht
aber die Art Deiner Antworten lässt messerscharf darauf schliessen, dass ich Dir nicht sehr sympatisch bin...

Was ich geunden habe:



(1) Beamte haben Anspruch auf Erziehungsurlaub ohne Dienstbezüge oder Anwärterbezüge bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, das nach dem 31.12.1991 geboren ist


(1) Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge oder Anwärterbezüge bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eine Kindes, das nach dem 31. Dezember 1991 geboren ist

(1) Beamte haben nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes Anspruch auf Elternzeit ohne Dienst- oder Anwärterbezüge.

(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes,


Aber vielleicht bin ich ja zu blond zum Suchen

dagmar

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Nicht dumm anmachen lassen...

Antwort von Ralph am 11.08.2004, 0:07 Uhr

Hey Dagmar,

laß Dich von dieser Mr32 nicht verar... ! ;-)

Sie hat sich selbst schon abqualifiziert im Posting weiter unten, und zudem absolut keine Ahnung! :-)

Drei Jahre, wie bei Angestellten und Arbeitern auch, gibt es Erziehungsurlaub für Beamte.
Sich beurlauben lassen, ohne Dienstbezüge, ist eine ganz andere Geschichte und hat mit Erziehungsurlaub rein gar nichts zu tun, auch wenn das gerne von interessierter Seite gestreut wird, wahrer wird es dadurch nicht! :-)

Eines aber kann ich Dir gerne berichten: Ich war grade 4 Wochen Beamter zur Anstellung, als unser Sohn schwer krank wurde, so krank, daß selbst die Ärzte eine zeitlang dachten, daß wir ihn lebend aus der Klinik nicht mehr herausbekommen würden. Zunächst haben meine damalige Frau und ich alle Kinderkrankentage genommen, dann jeden Urlaubstag ausgereizt (viel war davon im November freilich nicht mehr übrig). Als es immer schlimmer wurde und alle uns zur Verfügung stehenden TAge weg waren, habe ich einen Antrag beim Senatsamt gestellt, Sonderurlaub OHNE Bezüge zu erhalten, damit ich weiter bei meinem Sohn in der Klinik bleiben könnte. Genehmigt wurden zunächst 2 Wochen Sonderurlaub MIT Bezügen.
Ich war damals heilfroh, von meinem Dienstherrn so etwas wie Menschlichkeit entgegengebracht zu bekommen.

Achja, und nach 1 1/2 Wochen wurde mein Sohn geheilt entlassen... einen Tag vor dem 4.Advent! Das war ein Weihnachtsgeschenk...! :-)

Ich wollte Dir nur Mut machen. Offenbar gibt es Dienstherren, die ihren Ermessensspielraum vernünftig anwenden. Ich hoffe, daß der Deine zu ihnen gehört! :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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@ Ralph

Antwort von ellert am 11.08.2004, 9:49 Uhr

Guten morgen und DANKE !

Ich kann mich auch immer aufregen, wenns gegen Beamte geht da die Leute oft keine Ahnung haben was da Sache ist.

Ähnliche Situationen hatten wir leider auch schon, unser drittes Kind kam in der 24 SSW zur welt--- wie sowas aussieht glaubt auch keiner wer es nicht erlebt hat. Auf alle Fälle als Ellert ein Jahr war lag er auch wieder 4 Wochen auf Intensiv mit der Option, ggf nie wieder heimzukönnen.
Damals wollte mein Mann ( soldat )
quasi Gleitzeit haben, dass er sehr früh anfängt und um 12 h dann heimkann, ich war bei Ellert und die zwei Mädels ohne jemanden, kennst ja, Haushaltshilfe gibts bei Beamten auch nicht und die beste Nachbarschaftshilfe ist irgendwann ausgereizt.
Ergebnis war seine versetzung 400 km entfernt, damit er sich nicht zwischen Familie und Job entscheiden muss, und der Job seine Priorität wird. Ging bis zum Wehrbeauftragten ohne Erfolg, er musste weg.

Alle Chefs sind anders, ob Privatwirtschaft oder Staat, nach 5 Jahren wieder hat er einen erwischt, da mussten alle in den Kosovo und wir rechneten jeden Tag auch damit, als er nachfragte hiess es, nein er alleine dürfe hierbleiben, denn er hat ja ein schwerstbehindertes Kind. Das war genau das Gegenteil des anderen.

Nun sitzen wir in Berlin *gggg* wo icha uch nie hinwollte und alles so teuer ist, aber das ist das Los der Staatsdiener, uneingeschränkt verstzungswilligt zu sein.

Ich werde nun aber auf alle Fälle schauen, ob mich meine WBV überhaupt herverstetzt und was sie an Stellen zu bieten haben, mir ausrechnen lassen was am Ende rauskommt und dann entscheiden. Bis Jahresende werde ich auf alle Fälle ne Beurlaubung ohne Geld- und Sachbezüge beantragen bis ich sehe, wie es mit Kiga und Schule klappt.

Ich habe einen entscheidenden Vorteil ( naja schwarzer Humor) Ellert ist Pflegestufe 3, sprich so pflegebedürftig dass ich dafür rentenversichert werde als Anerkennung dieser Rund- um die Uhr Leistung und ich im Alter nicht gänzlich ohne Versorgung dastehe. Wäre dies nicht würde ich schnellstens wieder im Büro stehen !

Momentan fühle ich mich nicht unausgelastet, wer ggf unsere HP kennt, wir waren gerade mit Ellert zur Delfintherapie und haben im Vorfeld das ganze Geld über Aktionen und Versteigern etc in zwei Jahren zusammengebracht, das war ne tierische Arbeit aber auch was Ganz tolles und das gefühl, etwas geschafft zu haben von dem andere träumen, viele sagen das will ich auch mal machen und finden nie den Anfang dazu , ist mehr wert als arbeiten zu gehen, da es etwas ganz besonderes ist und gerade mit besonderen Kindern ist vieles ganz anders da man andere Wege, Umwege , gehen muss um Ziele zu erreichen und doch wächst man mit jedem Umweg über sich hinaus....

Thema abgewichen ....

dagmar
www.mini-ellert.de
www.ellerts-delfine.de

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noch eine Antwort

Antwort von witha am 11.08.2004, 13:31 Uhr

Hallo, ich bin auch Beamtin, arbeite seit mein Kleiner drei Monate alt ist wieder(mein Mann studiert und wir leben von meinem Geld).
Zum Glück war mein Kleiner wenig krank *toitoitoi* sonst hätte es auch schlecht ausgesehen. Ich habe aber für den Ernstfall was herausgefunden:
den ganzen Text suchst Du unter Google
Ministerialblatt für das Land NRW, Nr. 2 vom 17.1.1997. Ich denke, das gilt für alle Beamten/innen.
...Als Fälle in denen Beamtinnen unter Fortzahlung der Besoldung im nachstehend genannten Aussmaß vom Dienst freigestellt werden, gelten die folgenden Anlässe: ....f)schwere Erkrankung ...f bb)eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat: bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr!!
und weiter hinten noch eine Erkärung: (zu F,bb: Im Hinblick auf den Tarifbereich gegenüber §45 SGB V nur nachrangig bestehenden tariflichen Freistellungsanspruch zur Betreuuung eines kranken Kindes (vgl. §52 Abs. 1 Buchstabe e, Doppelbuchstabe bb BAT) bestehen keine Bedenken die in § 45 SGB V festgelegte Freistellungsdauer zu berücksichtigen...
Ich verstehe darunter, daß das eine "Kann-Entscheidung" ist, Du hast Recht auf 4 Tage, kannst aber auch 10bzw. 14 Tage bekommen, die ein Angestellter, Arbeiter ... bekommt, wenn Dein Arbeitgeber das so mitmacht.
Hilft Dir das?

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