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Geschrieben von be@ am 12.12.2011, 21:36 Uhr

Frage an die Bänker - Freistellungsauftrag

Nein - Freistellungsauftrag muss erteilt werden. Nicht jedes Jahr - wenn er einmal erteilt ist, läuft er so wie einmal erteilt bis er geändert bzw. gelöscht wird.
Lieben Gruß Bea

 
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