Geschrieben von be@ am 12.12.2011, 21:36 Uhr |
Frage an die Bänker - Freistellungsauftrag
Nein - Freistellungsauftrag muss erteilt werden. Nicht jedes Jahr - wenn er einmal erteilt ist, läuft er so wie einmal erteilt bis er geändert bzw. gelöscht wird.
Lieben Gruß Bea
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- Frage an die Bänker - Freistellungsauftrag - kraehe2008 12.12.11, 21:27
- Re: Frage an die Bänker - Freistellungsauftrag - be@ 12.12.11, 21:36
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