Geschrieben von susiundstrolche am 31.10.2017, 16:03 Uhr |
Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Hallo zusammen,
ich frage mal hier für eine Freundin. Folgende Situation:
Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose A über 6 Wochen.
Nach ca. 4,5 Wochen kam Diagnose B dazu.
Nach den 6 Wochen fühlte sie sich wieder fit und wollte arbeiten gehen, nahm aber (da noch viel Resturlaub vorhanden und der genommen werden sollte und das in der Firma passte) nach den 6 Wochen 2 Tage Urlaub, nach denen sie wieder arbeiten gehen wollte.
Leider kamen jetzt erneute Beschwerden/ein Rückfall mit Diagnose B dazwischen, sodass sie mit Diagnose B krank geschrieben wurde.
Nun die Frage, ob die 6 Woche Lohnfortzahlung wieder neu beginnen (weil neue Diagnose B, die bisher nicht auf der Krankschreibung stand, da diese Krankschreibung ausgestellt wurde, bevor Diagnose B hinzutrat).
Also praktisch bestanden Diagnose A und B über ca. 14 Tage parallel, wobei nur Diagnose A auf der Krankschreibung stand.
Oder fällt sie dann dennoch ins Krankengeld?
Weiß das jemand?
Danke und VG
Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Antwort von Tiffy_78 am 31.10.2017, 16:56 Uhr
Soweit ich weiß, gilt das, was im ICE 10 Code der Krankenkasse übermittelt wurde, also Krankheit A. Es sei denn, der AN hat Diagnose B irgendwo beweisbar bekannt gegeben, zb dem Arbeitgeber. Der könnte sich dann an die Krankenkasse wenden und die Lohnfortzahlung ablehnen, wenn die 6 Wochen erreicht sind, auch, wenn es zB offiziell nur 4 Wochen sind.
Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Antwort von Pebbie am 31.10.2017, 17:22 Uhr
Wie schon im Hauptforum:
die Diagnose auf der Krankmeldung ist massgeblich. Eine neue Krankmeldung mit ( ausschliesslich ) neuer Diagnose startet die 6 Wochen Lohnfortzahlung, wahrscheinlich zum Ärgernis des AG, wieder neu.
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