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Geschrieben von Butterflocke am 06.05.2014, 21:56 Uhr

Finde ich den Eigentümer eines Grundstücks heraus? Oder: zu naiv für diese Welt

Um nicht "doof" zu sagen...

Ich bin ein gebranntes Kind, was den Umgang mit Maklern angeht. Zu viele Dinge sind da schon vorgefallen. Krönung war, dass ich durch eine Makleranzeige auf ein Haus gestoßen bin, dann mit dem Kaufpreis und ein paar Eckdaten (Adresse, Bj., Größe, Zustand des Hauses) zur Bank gegangen bin, wo mir der nette Berater dann mit sehr verdutztem Gesicht mitteilte, dass ich dieses Haus def. NICHT kaufen könne.
Ach und warum nicht, war dann natürlich meine Frage. "Weil es mir gehört und ich es nicht verkaufen möchte".
Das Ganze war dermaßen abgebrüht, dass ich heute nur noch paranoid durch die Gegend laufe.
Es ist mir danach noch ein paar Mal passiert. Allerdings wollten die Leute verkaufen, hatten aber keinen Makler beauftragt. Der Makler gab aber die jeweilige Adresse erst heraus, nachdem man unterschrieben hatte, im Fall der Fälle Provision zu zahlen.

Nun ist mir am WE seit MONATEN mal wieder ein Grundstück begegnet, das für die Gegend viel zu günstig ist (ca. 220€/qm). Ok, es steht noch ein Abrißhaus drauf, aber das ist klitzeklein und ohne Keller, dürfte also nicht zu teuer werden.

Gestern hab ich mir das Grundstück also angesehen und dem Makler meine Kaufzusage mitgeteilt. Ziel war, das Grundstück zu reservieren bzw. eine Art Vorvertrag abzuschließen, so dass ich alles Nötige hätte klären können.
Das wollte er aber nicht.
Er meinte, dass er dem Verkäufer einen gewinnbringenden Verkauf schuldig sei. Ich fragte, was das genau heißt und ob er von mir erwarte, dass ich den Kaufpreis überbiete?
Najaaaaa, sagte er dann, "immerhin biete ich das Grundstück provisionsfrei an".
Also gut, meinte ich, dann zahle ich eben eine Provision! Nein, sagte er, das sei nicht nötig, man könne da nur etwas über den Preis machen....

So so...., reservieren wollte er es mir aber noch immer nicht, obwohl ich signalisierte, dann ich verstanden hatte.
Er möchte nun, dass ich am Donnerstag zu einer Massenveranstaltung auf dem Grundstück erscheine und wir dann dort über alles sprechen. Ich fürchte aber, dass dann dort wieder das "sich überbieten" der verzweifelten Interessenten losgeht, an dem ich weder teilnehmen kann noch will:-(

Meine Überlegung war nun, den Eigentümer irgendwie ausfindig zu machen. Ginge das? Wenn ja, wie?
Der Nachbar war sehr erstaunt, weil er vom Verkauf des (verzogenen) Eigentümers nichts wusste. Ich vermute also schon wieder, dass das Grundstück ohne das Wissen des Eigentümers angeboten wird, der dann, wenn ein Käufer (bzw. der Gewinner dieser sch... "Auktion") mit seinem Mondpreis feststeht, vor vollendete und sich durchaus lohnende Tatsachen gestellt wird.

Wenn er dann DOCH nicht verkaufen will, sagt man eben allen Interessenten, dass jemand anderes das GS bekommen hat.

Die Sache mit der Provision verstehe ich trotzdem nicht. Ich nehme an, dass er an der Steuer vorbei geschmiert werden will.
Ich werd einfach nicht schlau aus der Situation....

Ein Theater um diese sch.... Suche! Bei Häusern und Mietwohnungen übrigens nicht anders - auch da steht diese elendige Bieterei auf dem Programm...

 
11 Antworten:

Re: Makler bieten Immobilien an - ohne einen Auftrag vom ahnungslosen Eigentümer?

Antwort von Franke am 06.05.2014, 22:17 Uhr

Dann ist das doch mindestens mal Hausfriedensbruch, wenn er zu einer Veranstaltung auf dem Grundstück einlädt?

Und Vorspiegelung falscher Tatsachen?

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Re: Finde ich den Eigentümer eines Grundstücks heraus? Oder: zu naiv für diese Welt

Antwort von Zwurzenmami am 06.05.2014, 22:18 Uhr

kurzes Schreiben ans Grundbuchamt mit genauer Anschrift und dem Zusatz, dass ein berechtigtes Interesse an dem Grundstück besteht

oder Du rufst vorher an und fragst einfach nach, ob Du ein berechtigtes Interesse anzeigen musst

Kannst ja die Sache erklären und die entscheiden dann, ob Du das mit einschreiben musst oder nicht

wenn der das Grundbuch noch nicht hat ändern lasse bzgl. der Adresse, dann ist das natürlich blöd, dann hättest Du aber immerhin den Namen

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Re: Finde ich den Eigentümer eines Grundstücks heraus? Oder: zu naiv für diese Welt

Antwort von seevetaler am 06.05.2014, 22:20 Uhr

Ich weiß nicht ab wann das gilt, aber es gibt eine neue Regelung das künftig nicht der Käufer die Maklergebühren trägt, sondern der Verkäufer.

Viele Makler bieten Objekte ohne Vertrag mit an. Sie fragen lediglich nach beim Verkäufer ob sie das Objekt bei Bedarf mit vorstellen dürfen

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Re: Finde ich den Eigentümer eines Grundstücks heraus? Oder: zu naiv für diese Welt

Antwort von Ebba am 06.05.2014, 22:27 Uhr

vielleicht gehört ihm das Objekt auch oder einem nahen Familienangehörigen. Dann darf der Makler m.W. keine Provision verlangen.

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Re: Finde ich den Eigentümer eines Grundstücks heraus? Oder: zu naiv für diese Welt

Antwort von leonessa am 07.05.2014, 0:07 Uhr

Ich kann jetzt nur von der Zeit von vor 6-8 Jahren berichten, als wir auf Grundstückssuche waren - also vielleicht stimmt die Rechtslage nicht mehr...

Sobald ein Eigentümer sein Grundstück/Haus an einen Makler übergibt, darf er für einen bestimmten Zeitraum nicht privat verkaufen - erst nach Ablauf der Vertragszeit mit dem Makler. Es würde insofern nichts nützen, wenn Du vorher den Eigentümer ausfindig machst (falls er wirklich den Makler beauftragt hat).

Eigentümer herausfinden war in unserer Gemeinde über die Stadt nicht möglich - nur über das Grundbuchamt (und man hätte zahlen müssen mit Begründung warum) - für jedes Grundstück! Da blieben eben nur Nachbarn, etc.

Vor 7 Jahren durfte übrigens jeder Immobilienmakler bzw. jede Baufirma ein freies Grundstück anbieten mit einem Haus darauf. Das Grundstück (auf dem wir nun selbst gebaut haben) wurde über Immoscout von "Town & Coutry" samt Haus als Gesamtpreis angeboten. Das Grundstück gefiel uns - allerdings wollten wir selbst bauen (ohne Anbieter).

Dennoch haben wir dort angefragt und wurden dann zum Gespräch geladen. Letztendlich wurden dort die Häuser von "Town & Country" vorgestellt mit all ihren "Vorteilen". Als wir dann auf das Grundstück zu sprechen kamen druckste der Makler herum und meinte, dass es wohl schon mehrere Interessenten gegeben hätte - evtl. ist es schon weg. Nach einem längeren Telefonat teilte er uns mit, dass "unser" Grundstück nun leider verkauft wurde, aber er uns andere Grundstücke anbieten könnte.... Das war es dann für uns mit dieser Firma.

Nachdem wir lange erfolglos waren (mit Grundstückssuche), haben wir dann eine Privatanzeige im örtlichen "Blättchen" geschaltet. Es meldeten sich tatsächlich mindestens 15 Leute - die Hälfte davon Makler. Der Rest waren Privatpersonen, die keinen Nerv auf Massenandrang hatten. Letztendlich meldete sich WER?????

Die Eigentümer "UNSERES" Wunschgrundstückes - (bzw. eines davon) - welches damals von "Town & Country" samt Haus angeboten wurde. Als wir denen erzählt haben, dass ihr Grundstück im Internet angeboten wird, sind sie aus allen Wolken gefallen und wollten die Firma anzeigen. Erst da erfuhren sie, dass das legal ist...

Ist jetzt lang geworden - letztendlich: so lange der Eigentümer keinen Makler auf sein Grundstück angesetzt hat, darf er privat verkaufen und auch der Makler darf ohne Zustimmung des Eigentümers das Grundstück offiziell anpreisen (ob auf dem Grundstück selbst, bezweifle ich aber). Das war zumindest vor 6 Jahren noch so! Sollte Eigentümer tatsächlich nichts von der Aktion wissen, so ist es vielleicht nicht ganz verkehrt mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen (evtl. über Nachbarn).

LG, Leonessa

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Re: Finde ich den Eigentümer eines Grundstücks heraus? Oder: zu naiv für diese Welt

Antwort von be@ am 07.05.2014, 9:29 Uhr

Hallo!
Bei uns auf dem Dorf würde ich die Nachbarn fragen und wenn die es nicht wissen den Bürgermeister aufsuchen. Auskunftsfreudig sind auch meist die Angestellten der Banken am Ort bzw. der Postbote.
Viel Glück! GlG Bea

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Re: Finde ich den Eigentümer eines Grundstücks heraus? Oder: zu naiv für diese Welt

Antwort von Holzkohle am 07.05.2014, 12:00 Uhr

also - um das erstmal klar zu stellen: Einsicht ins Grundbuch erhält man nur, wenn man nachweisen kann, dass man ein berechtigtes Interesse hat oder man ist ein Notar, ein RA oder ein Vermessungsingenieur. Zu sagen, "ich möchte das Ding kaufen" ist KEIN berechtigtes Interesse. Da könnte ja wirklich jeder kommen, ins GBA laufen und sich unberechtigter Weise die Eigentümer sämtlicher Häuser und Wohnungen abfragen. So bekommst Du es schon mal nicht raus.

Nächste Sache: Du hast Vorkenntnis vom Verkauf des Grundstücks. Das Grundstück wird über einen Makler verkauft. Es ist provisionsfrei, weil offensichtlich der Verkäufer die Courtage für den Makler übernimmt.
Gehen wir jetzt mal davon aus, Du bekommst tatsächlich den Eigentümer des Grundstückes heraus, müsste DER Dich eigentlich an den Makler verweisen. Der Verkäufer "könnte" mit Dir ein linkes Ding drehen, um die Courtage zu umgehen - dem Makler sagen, ach ich verkaufe doch nicht - und Dir das Grundstück dann praktisch "privat" verkaufen. Erhält der Makler dann hiervon Kenntnis, gibt's richtisch Ärger :)

Du hast zwei Möglichkeiten - Du lässt aufgrund Deiner schlechten Erfahrungen mit Maklern und auch aufgrund dessen, dass das für mich hier alles sehr schwammig klingt (Party auf dem Grundstück usw) die Finger davon - oder Du gehst auf diese Veranstaltung und guckst Dir das mal an. Unter Umständen lernst Du da weitere potentielle Verkäufer kennen bzw. kommst drauf, was da los ist.

LG

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Hat man als Verkäufer einen Makler beauftragt, .....

Antwort von Trini am 07.05.2014, 12:18 Uhr

wird die Courtage auch fällig, wenn er den Verkauf nicht vermittelt. (Hab ich mal in einer Rechtssendung im TV gesehen). Schließlich hat er ja auch Kosten.

Trini

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"Berechtigtes Interesse"

Antwort von tweenky am 07.05.2014, 14:37 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht

Im Notfall kurz einen Notar beauftragen.

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Re: "Berechtigtes Interesse"

Antwort von ohno am 07.05.2014, 21:31 Uhr

Das ist durch die Dienstordnung verboten. Notare dürfen Auszüge nur noch abrufen, wenn Beurkundungsauftrag vorliegt.

Und nur mal eben kurz beauftragen ist auch nicht kostenlos.

VG ohno

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Re: Finde ich den Eigentümer eines Grundstücks heraus? Oder: zu naiv für diese Welt

Antwort von ohno am 07.05.2014, 21:48 Uhr

Frag mal bei diesem Nachbarn. Normalerweise weiß man ja, neben wem man wohnt / gewohnt hat.

Ansonsten ruf mal beim zuständigen Amt für Bodenmanagement an. Du bräuchtest eine Flurstücksbezeichnung nebst Eigentümer und Grundbuchblattnummer. Wg. Kaufangebot. Evtl. könntest Du da Glück haben und bekommst Auskunft, zumindest den Namen. Bin aber nicht sicher, ob die an Private solche Infos rausgeben. Kannst es ja mal versuchen.

VG ohno

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