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Geschrieben von Reni+Lena am 26.07.2011, 13:45 Uhr

fiametta

danke für deine lange Antwort.
bei uns ist es so, dass wir ein sehr freundschaftliches verhältniss zu unserer vermieterin haben. Es ist ihr elternhaus und sie hat es uns in einem sehr verwahrlosten zusatnd übergeben (garten) und es lag ihr sehr viel daran, dass wir uns gut drum kümmern. Was den garten betrifft so haben wir völlig freie hand, können tun und lassen was wir wollen.
Die Vermierin steht auch völlig hinter uns was eben rasen, steingarten etc betrifft. das alles haben wir angelegt. Zu unserem einzug gab es nur eine 50 cm hohe Wiese statt gras und die beete und der rosengarten waren vollkommen überwuchert und verwachsen.
Als vor 2 jahren das alles zerstört wurde haben wir es selber wieder angelegt..auf unsere kosten und durch unsere Arbeit. War ja auch kein thema.
Dieses mal aber haben wir da keine Lust mehr dazu und auch nicht die zeit nochmal zig arbeitsstunden zu investieren und das ist ihr auch völlig klar.
es geht auch weniger darum, ob WIR als MIETER das ersetzt bekommen sondern vielmehr geht es darum, ob SIE das verlangen kann. ist ja ihr garten und sie führt den Prozess und zahlte den baupfusch.

Lg reni

 
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