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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.10.2011, 11:58 Uhr

Fehler bei der Arbeit gemacht, muss ICH zahlen?

Rechtlich ist man als Arbeitnehmer für Fehler, die man IN AUSFÜHRUNG SEINER TÄTIGKEITEN macht, nicht haftbar zu machen. Allgemein würde ich jedem AG empfehlen, sich gegen solche Fehler zu versichern - eine Pflicht dazu gibt es m.W. nicht. Ausnahmen bilden Absicht und grobe (wirklich grobe) Fahrlässigkeit.

Die Frage ist natürlich, wie grob fahrlässig Du das mit dem Vertrag nicht gesehen hast. Da würde ich u.U. erwägen, einen Anwalt (oder den Betriebsrat) draufschauen zu lassen.

 
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