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Geschrieben von ohno am 15.10.2018, 19:35 Uhr

Falschen Diagnoseschlüssel rückwirkend ändern lassen beim Arzt?

Leider finde ich nicht, wonach ich suche...

Kann man einen Diagnoseschlüssel auf einer Krankmeldung durch den Arzt rückwirkend ändern lassen? Die AU wurde beim Hausarzt ausgestellt, und zwar im August. Jetzt, also im neuen Quartal, stellte sich heraus, dass er dort einen falschen Diagnoseschlüssel eingesetzt hat. Da eine andere (unabhängig von der neuen Erkrankung) Vorerkrankung in 2018 bestand und diese bereits für 14 Tage zur Zahlung von Krankengeld führte, würde das KG nun da anschließen, was aber nicht richtig ist. Denn leider hat der Hausarzt den "alten" Diagnoseschlüssel eingesetzt + einen weiteren zur Ergänzung und auch eine Folgebescheinigung statt Erstbescheinigung Der "alte" müsste berichtigt werden. Die Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse meinte, der Arzt muss dann eine Korrektur-AU ausstellen. Geht das denn überhaupt quartalsüberschreitend? Und wenn ja, braucht man da für die alte Originalbescheinigung, die bei der Krankenkasse ist?

VG. ohno

 
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