Geschrieben von Marianna81 am 17.06.2017, 10:25 Uhr |
falls dein Partner noch was von seinen Kindkranktagen übrig hat, kannst du diese
auf dich übertragen lassen und danach, falls es nicht mehr ausreicht, unbezahlten Urlaub beantragen. Hast du evtl. irgendwelche Resturlaubstage oder Ueberstunden die man miteinrechnen konnte?
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Betreuung krankes Kind - wer kennt sich aus? - Jana287 17.06.17, 10:12
- falls dein Partner noch was von seinen Kindkranktagen übrig hat, kannst du diese - Marianna81 17.06.17, 10:25
- Re: Betreuung krankes Kind - wer kennt sich aus? - dee1972 17.06.17, 12:09
- Re: Betreuung krankes Kind - wer kennt sich aus? - manug 17.06.17, 14:30
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