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Geschrieben von Häsle am 15.03.2019, 10:32 Uhr

Fahrradunfall

Ich bin Polizistin und finde es unmöglich, wie der Polizist reagiert hat.

Es stimmt, bei unerheblichem Sachschaden und wenn niemand verletzt wurde, handelt es sich gar nicht erst um einen Verkehrsunfall im Sinne der Aufnahmerichtlinien. Und je nach Gegend wird auch nicht mehr jeder Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen. Meist geht es ja nur um Versicherungsangelegenheiten und die Polizei ist seltenst Zeuge des Vorfalls, kann also auch nur aufschreiben, was die Beteiligten vor Ort angeben.
Da gibt es aber in jedem Bundesland und Präsidiumsbereich unterschiedliche Vorgaben.

Aber sobald der Verdacht einer Verletzung besteht, muss der Unfall aufgenommen werden (fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat).
Und selbst wenn du bestätigt haben solltest, dass du nicht verletzt warst und keine Hilfe brauchtest, hätte er aufgrund der Zeugenangaben den RTW nicht abbestellen sollen. Ich sichere mich da lieber ein Mal zuviel ab.

Hast du bei deiner Krankenversicherung nachgefragt, ob du was von der Polizei brauchst? Falls ja, solltest du den Unfall auf jeden Fall nochmal auf der Wache melden. Man kann ermitteln, wer den Einsatz übernommen hat.
Und beschweren darf man sich natürlich auch...

Wie geht es deinem Kopf jetzt?

 
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