Geschrieben von Herrann am 13.09.2011, 12:29 Uhr |
Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir
Hallo,
danke, es war aber kein Einschreiben und kam sage und schreibe 10 Tage später an als das Datum was darauf stand.
Wollte es erst anders versuchen und schrieb erneut der Widerspruchsstelle mit einem Paragraphen den sie nicht bedacht hatten.
Erneute Ablehnung.
Dadurch ist natürlich Zeit verstrichen und wenn es nach dem Datum des erhalts geht liege ich noch darin.
Jetzt muss ich mal loslegen.
Wie lange dauert es denn bis das Gericht entscheidet?
Ich habe keinen Anwalt ist das schlimm?
- aktuell für mich, Klage beim Sozialgericht - Herrann 13.09.11, 10:57
- Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - FrauKrause 13.09.11, 11:12
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - taram 13.09.11, 11:15
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - Herrann 13.09.11, 12:29
- Ein Rechtsmittelfähiger Bescheid - FrauKrause 13.09.11, 13:08
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - Helia79 13.09.11, 13:10
- Versteh ich nicht... - Herrann 13.09.11, 13:13
- DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? - FrauKrause 13.09.11, 13:39
- Re: DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? Frau Krause - Herrann 13.09.11, 13:41
- Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - FrauKrause 13.09.11, 13:47
- Re: Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - Herrann 13.09.11, 13:52
- Nein, - FrauKrause 13.09.11, 14:43
- Re: Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - Herrann 13.09.11, 13:52
- Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - FrauKrause 13.09.11, 13:47
- Re: DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? Frau Krause - Herrann 13.09.11, 13:41
- Du kannst auch einen EILANTRAG stellen - FrauKrause 13.09.11, 13:42
- Frau Krause - Herrann 13.09.11, 13:46
- DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? - FrauKrause 13.09.11, 13:39
- mein Verfahren dauerte nur ein paar Monate (Berlin) o.t. - FrauKrause 13.09.11, 13:40
- Versteh ich nicht... - Herrann 13.09.11, 13:13
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - Herrann 13.09.11, 12:29
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - taram 13.09.11, 11:15
- Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - FrauKrause 13.09.11, 11:12
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