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Geschrieben von taram am 13.09.2011, 11:15 Uhr

Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir

Ich habe es ohne Anwalt gemacht, zweifache Ausführung meiner Klage, bei mir hat das JobCenter eingelenkt, ging um die Klassenfahrt, haben sich geweigert den vollen Betrag zu zahlen.

 
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