Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von FrauKrause  am 13.09.2011, 11:12 Uhr

Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir

Die haben das sicher per Einschreiben geschickt, und das Datum, an dem Du das Einschreiben erhalten hast oder die Nachricht darüber (Datum der Hinterlegung Postamt) zählt als Anfangsdatum für die Fristenberechnung beim Widerspruch oder Klageverfahren. Verstehe ich es richtig, dass ein Widerspruch zurückgewiesen worden ist?

Ich denke, mit der Anwesenheit, das hängt vom Fall ab. Bei mir ging es damals um mehr als 4.000,00 EUR, ich musste aber nicht zum Gericht. Es wurde so entschieden. Und auch zu meinen Gunsten. Ich hatte damals einen Anwalt, weiß aber leider nicht mehr, ob der da zum Gerichtstermin ging, wahrscheinlich ja. Ich wurde aber gottseidank nicht persönlich geladen.

LG fk

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.