Geschrieben von Rho am 07.12.2011, 21:24 Uhr |
Es geht doch nicht um unverschämt oder nicht unverschämt
...es gibt Gesetze bezüglch Tierverkauf und die haben beide Seiten einzuhalten und fertig.
"Wobei es absolut unverschämt ist eine Anzahlung von 2/3 zu behalten wenn es nicht zum Abschluss kommt. Stelle mir vor ich kaufe ein Auto, zahle 5000€ an "
Wie diese Gesetze bezüglich Tierverkauf im Detail lauten und wie sie im besagten Fall einzuhalten weiß ich nicht, bin ja kein Jurist. Ich weiß aber auch als Laie, dass beim Tierverkauf einfach andere Gesetze gelten als beim Autoverkauf. Kannste also nicht vergleichen.
- rücktritt per SMS und Sprachnachricht überhaupt gültig? - familienzuwachs_2009.2010 07.12.11, 18:24
- Re: rücktritt per SMS und Sprachnachricht überhaupt gültig? - bobfahrer 07.12.11, 20:11
- Es geht doch nicht um unverschämt oder nicht unverschämt - Rho 07.12.11, 21:24
- Re: Es geht doch nicht um unverschämt oder nicht unverschämt - Christine70 08.12.11, 20:16
- Es geht doch nicht um unverschämt oder nicht unverschämt - Rho 07.12.11, 21:24
- Re: rücktritt per SMS und Sprachnachricht überhaupt gültig? - bobfahrer 07.12.11, 20:11
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