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Geschrieben von HellsinkiLove am 28.07.2011, 22:58 Uhr

erledigt :-) per mail

ich hoffe nicht das das nach hinten losgeht.

du verpflichtest dich mit antragabgabe dein arbeitsleistung vollzeit zur verfügung zu stellen..

wenn du das jetzt einschränkst können dir die auch das geld kürzen weil du nciht mehr zu 100% zur verfügung stehst (du grenzt ja die möglichkeiten der arbeitsaufnahme [mit der von dir geforderten arbeitszeit] ein).

 
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