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Geschrieben von bobfahrer am 16.05.2011, 13:53 Uhr

Erhebungsbeauftragter und Datenschutz

Also das er sagt du seiest "verpflichtet" den Bogen mit ihm auszufüllen ist schon frech, ruf einfach auf der zuständigen Zensusbehörde ín deinem Rathhaus an und klär das mit denen. Die müßen dem Klient die Wahl lassen zwischen Online oder Selbstausfüllen (2,50) oder eben zusammen mit dem Klienten (8,50) - Druck ausüben ist nicht gestattet.
In dem Fall würd ich es online machen. Auf dem Bogen steht deine "Nummer/ und dein Zugangscode..., die Fragen sind pillepalle und ohne großes Nachdenken zu beantworten.

 
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