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von Leena  am 08.11.2011, 12:31 Uhr

Erbe, Testament - Streitigkeiten

Äh, ich bin mir nicht sicher, ob Du da gerade an der richtigen Stelle anfängst zu denken...

Mal ganz formal gesehen - ein Testament ist die einseitige Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen, die im Fall seines Todes Wirkung entfaltet.

Wer nun ein Testament findet oder im Besitz hat, der ist verpflichtet, es unverzüglich (= sobald er vom Tode des Erblassers Kenntnis erlangt) an das Nachlassgericht abzuliefern - geregelt in § 2259 Abs. 1 BGB.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, macht sich ggf. strafbar, ist ggf. schadensersatzpflichtig und es drohen grundsätzlich auch Zwangsgelder.

So einfach kann Kind A also gar nicht sagen, ich ignorier das Testament vom Papa und teile das Erbe einfach mit meinem Geschwister - das geht nicht, rechtlich gesehen.

Was rechtlich geht, wäre, nach dem Erbfall eine Schenkung an das Geschwister zu machen, und dann nachträglich quasi zu teilen - aber eben nur quasi. Als Alleinerbe ist und bleibt Kind A Gesamtrechtsnachfolger mit allen Konsequenzen (z.B. auch in steuerlicher und sonstiger Hinsicht, wenn da etwas ansteht) - sofern es nicht vorhat, das Erbe auszuschlagen, aber das steht ja nun wohl nicht zur Debatte, oder?

Ich gebe ja zu, die Situation ist so oder so blöde, und der Familienfrieden wahrscheinlich hinüber - aber so einfach den "gordischen Knoten zerschlagen", Testament ignorieren und mit Geschwister teilen - geht legalerweise nicht, soweit ich es übersehe.

 
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