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Geschrieben von TinaDA35 am 20.08.2011, 21:33 Uhr

Entschädigung für Heimkinder zu DDR-Zeiten/Zwangsadoption?

DDR-Heimkinder haben ein Recht auf Entschädigung hat das Verfassungsgericht mal entschieden. Nach Ministeriumsangaben sind in den Ländern für die Entschädigungsanträge auch Justiz- oder Sozialministerien zuständig.

 
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