Geschrieben von Jannick11 am 13.07.2011, 20:11 Uhr |
Elterngeld
Hallo,
habe mal wieder eine frage zum Elterngeld.
Ich möchte gerne das Geld auf das Konto des Vaters gezahlt wird . Nun steht im Infoblatt "Über das Konto, auf das das Elterngeld überwiesen
wird, muss der Antragsteller verfügungsberechtigt
sein (bei Überweisung auf Konten Dritter► Verfügungsberechtigung/
eine besondere Erklärung)." Muss das von der Bank sein oder Von meinen Lebensgefährten?
Re: Elterngeld
Antwort von wolke76 am 13.07.2011, 21:04 Uhr
Hallo,
du musst ein Konto angeben, über das du frei verfügen kannst. Sprich, bei der Bank muss klar hinterlegt sein, dass auch du verfügungsberechtigt bist, also Geld holen darfst, z.B. eine eigene (!) EC-Karte hast.
Wenn dein Lebensgefährte "einfach so" sagen würde, dass du ans Konto ran kannst, würde dir keine Bank was auszahlen. Also, wie gesagt, bei der Bank muss das geregelt sein - hierfür müsst ihr beide (!) dort eine Erklärung unterschreiben.
LG
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Oh man, wie verhält frau sich richtig? Brauche wirklich Rat.