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von Leena  am 22.12.2016, 12:19 Uhr

Einzelfallentscheidungen

...kommt im Grunde wirklich auf den jeweiligen Einzelfall an, was man glaubhaft machen kann und was nicht.

Grundsätzlich ist ein betrieblicher Anteil von 80% bei den AK, wenn daneben nachweislich noch ein anderes, ansatzweise vergleichbares privates Handy genutzt wird, schon glaubhaft.

Sagen wir mal so - wenn man ansonsten bei Deiner Gewinnermittlung nicht das Gefühl hat, dass Du regelmäßig den halben Schulbedarf vom Nachwuchs als BA geltend machst oder ähnliches, dann würde es Dir vermutlich kaum ein Bearbeiter um die Ohren hauen.

 
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