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Geschrieben von famisa am 14.10.2004, 22:44 Uhr

Einreiseerlaubnis

könnte man da nicht etwas differenzieren -
und zwischen staatsbürger und gastarbeiter unterscheiden???

hier handelt es sich ja nicht um willkürliche einladungen (bei denen man ja wirklich begründen muss) sondern um familienangehörige...von deutschen/österr. staatsbürgern...
wo bleiben da meine rechte als staatsbürger, wenn ich dem staat gegenüber begründen muss, wenn ich meine familie einlade (auch wenn sie angeheiratet ist?)

lg mi

 
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