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von DecafLofat  am 21.03.2017, 10:27 Uhr

Eine Frage an die juristisch Bewanderten bitte :)

verpflichtung. ein von amts wegen bestellter betreuer MUSS sich ein umfassendes bild aller verbindlichkeiten und vermögenswerte des betreuten machen, um entscheidungen zu treffen. (im falle dass die betreuung die regelung aller finanziellen angelegenheiten umfasst - davon gehe ich nun einfach mal aus, nach deinem AP)
viel erfolg bei dem gespräch.

 
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