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Geschrieben von Trini am 06.09.2011, 10:25 Uhr

Ein zweischneidigens Schwert

Erste Frage ist natürlich, ob Du überhaupt Arbeit finden würdest und ob die sich nicht wenigstens in Teilzeit auch lohnt??
Das Unterhaltsrecht sieht eine Vollzeit-Berufstätigkeit ja auch erst ab einem bestimmten Alter der Kinder vor.

Die zweite Frage (und die ist nicht böse gemeint) ist, wieso Du die Kinder überhaupt in eine Schule gegeben hast, die Berufstätigkeit ausschließt? Klar sind kleine Klassen etwas Feines, aber nicht zwingend das Beste.

Ob man Dich rein rechtlich zwingen kann, weiß ich nicht.
Aber, ich finde es schon fragwürdig, sich freiwillig eine Schule zu suchen, die eine Erwerbstätigkeit zumindest einschränkt und dann genau damit das Nicht-Arbeiten-Können zu begründen.

Trini

 
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