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Geschrieben von Nathalik am 23.11.2009, 12:47 Uhr

Ein Fall für Frau Salesch (o.ä.)

..sich wehren ist immer eine rechtlich haarige Sache. Da sind sich nicht einmal die Richter einig, wo Notwehr aufhört und Gewalt anfängt. Letzthin ging ein Fall durch die Gazetten, bei dem sich ein von mehreren Schlägern angegriffener U-Bahnfahrer wehrte und seinerseits den Angreifer nicht unerheblich verletzte. Er wurde härter bestraft als der Angreifer. Der Fall ging in die Revision, wo nachverhandelt und gesagt wurde, dass der Tatbestand des sich Wehrens nicht umfangreich genug gewürdigt worden wäre.

In solchen wie in Gänseblümchens Fall trennt dann das jeweils eigene spezifische "gesunde Volksempfinden" und Temperament in die verschiedenen Lager. Auch und vor allem die Richterschaft. Jeder hat ein bisschen recht und ein bisschen unrecht. Der geschicktere Anwalt obsiegt.

Und nicht jeder hat eben schon das erleuchtete Stadium erreicht, wonach man dem, der die linke Backe schlägt, auch noch die andere hinhält (im Falle Gänseblümchens wurde sie zuerst betrogen, und dann auch noch belogen; diese zweite Backe wollte sie eben nicht hinhalten; da schlug sie zurück - tja, die Bibel und alle Heiligen würden sie demnach verurteilen müssen; ein irdischer menschlicher Richter wäre etwas sanfter).

Wer im übrigen anfängt, die Ersttäterin zu verteidigen und zu verstehen und die Sichwehrerin auch als Täterin hinzustellen, ist voll auf der seifigen abschüssigen Matte seiner eigenen Logik gelandet. Er müsste nämlich dann logischerweise auch die sich wehrende Täterin verteidigen und verstehen. Entweder Verständnis grundsätzlich für Täter, oder nicht. Sonst wird Heiligkeit schnell zur Scheinheiligkeit.

 
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