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Geschrieben von lotte_1753 am 30.09.2016, 22:33 Uhr

Ein Blick ins Gesetz ...

Gut. Also stimmst du schonmal zu, dass für diejenigen, die per Land aus Österreich kommen kein Rechtsanspruch nach dem GG besteht. Das ist schon mal etwas.

Griechenland ist qua Verfassung ein sicheres Drittland ist, die Hinweise aus die Konventionen betreffen nur Drittländer. (Und ganz offensichtlich werden die Konventionen da eingehalten. Dass sich Nobbie da in den dreck legt und pro Asyl Lobbyisten jammern macht aus Griechenland doch keinen Unrechtsstaat! Setz doch mal deine vereinsbrille ab.)

Leena, ganz ehrlich und unabhängig davon was man politisch machen sollte:

Das Grundgesetz gebot NICHT die Aufnahme von irgendjemandem, der per Landweg eingereist ist.
Es gibt KEIN völkerrechtlich verankertes Individualrecht auf Asyl.

Du findest immer einen Juristen der auch noch die abstruseste Meinung vertrittt. Hier wurde das, was alle hören wollten, solange wiederholt, bis es alle glauben. Das war alles Teil dieses unsäglichen Presseversagens bei dem offensichtlicher Bloedsinn nicht mehr kritisch hinterfragt wurde. (Und dabei lassen wir mal ganz außen vor, dass es sich noch nicht einmal um einen Fall politischer Verfolgung handelt.)

Man kann politisch argumentieren, man solle alle aufnehmen, aber man kann nicht rechtlich argumentieren.

 
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