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Geschrieben von SophiasPapa am 09.08.2022, 9:57 Uhr

Egoistischer Hausbewohner.

1. Lärmprotokoll führen
2. Vermieter schriftlich auffordern, diese Ruhestörung zu unterbinden und teilst mit, dass du die Zahlung des Mietzinses um 40% reduzieren wirst, falls dies nicht unterbunden wird
3. Schreiben an den Ruhestörer mit Beifügung des Lärmprotokolls , dass er dies zukünftig unterlassen soll (konkret benennen) ansonsten wird dies dem Ordnungsamt und Polizei gemeldet
4. Falls er nicht reagiert: polizei oder Ordnungsamt im Falle einer Störung anrufen und auf Einleitung eines Bußgeldverfahrens bestehen

 
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