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von Leena  am 21.07.2014, 21:15 Uhr

Du schickst das Kind zum Telefon???

Ich würde vermutlich das Kind NACH dem Telefon schicken, das es mir das Telefon giht, um den Täter währenddessen nicht aus den Augen zu lassen, nicht das Kind die Polizei anrufen lassen.

Aber ich WAR noch nie in der Situation und musste noch nie ausprobieren, was ich tun würde.

Ich sage nur - einmal zuschlagen kann ich verstehen, aber komplett verprügeln fällt für mich (!) auch ohne innere Verletzungen und Brüche potentiell unter "Notwehr-Exzess".

Wenn da die Polizei direkt verkündet, der Vater "verhielt sich wie ein Vater" und man sehe keinen Grund, warum man den Vater anklagen sollten, finde ich das zumindest - eigenwillig.

 
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