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Geschrieben von malwinchen am 28.11.2009, 13:21 Uhr

du hast das leider tatsächlich falsch abgespeichert...

das elterngeld unterliegt der steuerlichen progression und damit sind zwei drittel vom netto eben nicht auch eine nettozahlung! das einkommen des ehepartners wird sehr wohl berücksichtigt und somit kann es durchaus sein, dass mit dieser regelung auch entsprechend wenig übrig bleibt.

teilzeitverdiener bekommen wie alle anderen auch bis zu 14 monaten elterngeld. 14 monate sind es aber nur, wenn der partner auch mindestens 2 monate davon übernimmt.

was ist eigenlich wirklich sozial gerecht? ist es sozial gerecht, wenn in einer 4-köpfigen familie zwei partner voll erwerbstätig sind und am ende keinen besseren lebensstandard haben als eine vergleichbare familie, in der die eltern nie wirklch gearbeitet haben? weißt du eigentlich, in wie vielen familien das heute so ist? und das liegt eher nicht an den schlechten löhnen, sondern an den hohen sozialabgaben. je mehr die sozialkassen belastet werden, umso höher steigen die abgaben und somit auch die effektivlöhne... ergo fallen wieder ein paar jobs weg!

eigentlich müsste das elterngeld komplett wegfallen! DAS wäre sozial gerecht.

 
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