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Geschrieben von DK-Ursel am 01.05.2011, 22:40 Uhr

Dtld. in Wikipedia:

"Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland [Bearbeiten]

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erwähnt den Begriff Ausnahmezustand nicht explizit. Von 1949 bis 1968 wurde vom Verfassungsgesetzgeber vollständig auf Notstandsgesetze verzichtet. Da deswegen entsprechend der Deutschlandverträge die Vorrechte der Alliierten in Kraft blieben, die im Falle eines Notstands qua Siegerrecht wieder die Regierungsgewalt in der Bundesrepublik übernommen hätten, verabschiedete die Große Koalition am 24. Juni 1968 gegen den zum Teil militanten Widerstand der APO ein „Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“). Danach können in bestimmten, genau definierten Fällen einer inneren oder äußeren Bedrohung unter anderem die Bundeswehr auch im Innern eingesetzt, die legislativen Funktionen von Bundestag und Bundesrat von dem „Gemeinsamen Ausschuss“ übernommen werden und sogar einige Grundrechte eingeschränkt werden, ohne dass der Rechtsweg offen steht. Kritiker sehen in der Notstandsgesetzgebung eine große Gefahr für die Demokratie.

Angewandt wurden diese betreffenden Regelungen bis heute nur teilweise."


Also ---- da nützt einem (bzw. Wauwi) der gewählte Bundespräsident dann auch nicht viel...

Aber noch mal die Fage:
Wieso fühlst Du Dich demokratisch weniger sicher in Monarchien als in Dtld.?

Gruß Ursel, DK

 
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