Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Caipiranha am 11.08.2011, 10:22 Uhr

Dringende Literaturempfehlung - § 130 StGB

Sonst geht es Dir aber noch gut, oder?

Man macht sich übrigens auch mit Verleumdung strafbar, vielleicht liest Du das gleich auch nochmal nach.

Thema für mich an dieser Stelle mangels Sachlichkeit beendet.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.