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Geschrieben von hgmeier am 15.08.2016, 9:43 Uhr

Differenzierte Betrachtung

>>Und mit welchen Begründung darf man es dann noch deutschen
>>Kinderschändern verbieten

Auch deutschen Kinderschändern verbietet man explizit nur den Sex mit KINDERN. Das sind gemeinhin Personen unter 14 Jahren.

 
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