Geschrieben von Erzangie am 09.09.2013, 19:58 Uhr |
die nach ihrem 18. Geburtstag hast du verbraucht?
Nach ihrem 18. wird ER sie nicht mehr bekommen haben.
Zumindest laut dem Rentenbescheid meiner Tochter ist die Halbwaisenrente nur bis 18 bewilligt, danach wird sie diese selbst beantragen müssen, sofern sie sich noch in Ausbildung befindet. Beim AP wird das ähnlich gewesen sein. Und ja, bis dahin(solange das Kind in seinem Haushalt lebt) hat er das Recht, diese für das Kind zu verbrauchen.
- Halbweisenrente - mathat48 09.09.13, 18:52
- die nach ihrem 18. Geburtstag hast du verbraucht? - Keksraupe 09.09.13, 18:54
- Re: die nach ihrem 18. Geburtstag hast du verbraucht? - Christine70 09.09.13, 19:07
- Re: die nach ihrem 18. Geburtstag hast du verbraucht? - Erzangie 09.09.13, 19:58
- So wie bei Erzangie war es bei mir damals auch.. - Fru 09.09.13, 20:11
- Re: So wie bei Erzangie war es bei mir damals auch.. - Maximum 09.09.13, 21:11
- davon bin ich ausgegangen da der ap schrieb sie wohnte mit partner - Keksraupe 10.09.13, 4:46
- Re: So wie bei Erzangie war es bei mir damals auch.. - Maximum 09.09.13, 21:11
- So wie bei Erzangie war es bei mir damals auch.. - Fru 09.09.13, 20:11
- die nach ihrem 18. Geburtstag hast du verbraucht? - Keksraupe 09.09.13, 18:54
Ein grund den sendersuchlauf zu starten... ab heute wdhl von ally mcBeal
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