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Geschrieben von Erzangie am 09.09.2013, 19:58 Uhr

die nach ihrem 18. Geburtstag hast du verbraucht?

Nach ihrem 18. wird ER sie nicht mehr bekommen haben.

Zumindest laut dem Rentenbescheid meiner Tochter ist die Halbwaisenrente nur bis 18 bewilligt, danach wird sie diese selbst beantragen müssen, sofern sie sich noch in Ausbildung befindet. Beim AP wird das ähnlich gewesen sein. Und ja, bis dahin(solange das Kind in seinem Haushalt lebt) hat er das Recht, diese für das Kind zu verbrauchen.

 
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