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Geschrieben von Trini am 24.07.2014, 11:10 Uhr

Die Versichertenkarte ist doch kein Beweis.

Die schickt man auch mit auf Klassenfahrt oder ins Ferienlager (bzw. meine Kinder haben gar keine).

Trini

PS: Über meinen Svchwiegervater hat man uns übrigend erst Auskunft gegeben, als er das schriftlich genehmigt hatte. Die Kliniken sichern sich da schon ab.

 
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