Geschrieben von Gucci75 am 31.08.2011, 20:22 Uhr |
Die AHB leitet der Sozialdienst ein...
vorausgesetzt, dass ist in dem KH so vorgesehen.
Kostenträger ist die BfA/LVA, wenn Du im Angestelltenverhältnis bist und die Voraussetzung erfüllt hast. Ansonsten die GKV/PKV.
Rehaklinik ist im Umkreis von max. 200Km von dem einweisenden KH oder dem Wohnort aus zu belegen. Wunsch- und Wahlrecht kann ausgeübt werden. Einschränkung: Bezieht sich auf Vertragskliniken.
Sollte die Mitnahme des Kindes dann nicht möglich sein (und keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben), sollte die Klinik, die das ermöglicht, als Wunsch genannt werden, inkl. Begründung.
Nice Hüft-Tep wünscht die Sozialdiensttante
- so, termin - dr.snuggles 30.08.11, 21:22
- Re: so, termin - like 30.08.11, 21:31
- Re: so, termin - dr.snuggles 30.08.11, 21:49
- Re: so, termin - like 30.08.11, 22:02
- Re: so, termin - findelkind 30.08.11, 22:11
- Re: so, termin - like 30.08.11, 22:02
- Re: so, termin - dr.snuggles 30.08.11, 21:49
- Die AHB leitet der Sozialdienst ein... - Gucci75 31.08.11, 20:22
- Re: so, termin - like 30.08.11, 21:31
Fährt jemand hier einen C1, Aygo oder einen Peugeot 107??
"älles außer hochdeitsch"
Ist ein Bruttogehalt von 1470 Euro wirklich unzumutbar?
Für mich aktuell: Einbauchleuchten als Wegbeleuchtung draußen
@donnalüttchen: Ich warte immer noch darauf...
Familienfotos im Büro - Bitte einmal eure Meinung
NKD Erfahrungen
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Wer hat Spiel "Elfer raus" und kann mal kurz nachschauen...