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Geschrieben von Gucci75 am 31.08.2011, 20:22 Uhr

Die AHB leitet der Sozialdienst ein...

vorausgesetzt, dass ist in dem KH so vorgesehen.
Kostenträger ist die BfA/LVA, wenn Du im Angestelltenverhältnis bist und die Voraussetzung erfüllt hast. Ansonsten die GKV/PKV.
Rehaklinik ist im Umkreis von max. 200Km von dem einweisenden KH oder dem Wohnort aus zu belegen. Wunsch- und Wahlrecht kann ausgeübt werden. Einschränkung: Bezieht sich auf Vertragskliniken.
Sollte die Mitnahme des Kindes dann nicht möglich sein (und keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben), sollte die Klinik, die das ermöglicht, als Wunsch genannt werden, inkl. Begründung.

Nice Hüft-Tep wünscht die Sozialdiensttante

 
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