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Geschrieben von Sille74 am 05.10.2016, 8:48 Uhr

Deutsche Gesetze..

Ja, da hätte sie sich zumindest neutraler verhalten können (dass sich eine Regierung immer in jedem Fall hinter seine Staatsbürger stellen MUSS, finde ich nicht). Aber was hat das mit dem Strafverfahren zu tun? Gut, sie hätte die Ermächtigung Gemeinde. § 104a StGB verweigern können, aber der Strafantrag wegen "normaler" Beleidigung wäre ja eh noch möglich/da gewesen.

 
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