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Geschrieben von Sille74 am 17.01.2018, 16:59 Uhr

Der ÖD darf aus den gleichen Gründen wie die Beschäftigten in der freien Wirtschaft

Sehe ich genau so. Das Streikrecht ist ein wichtiges Arbeitnehmerrecht, auch wenn es manchmal nervt, z.B., wenn es im Nahverkehr zum Einsatz kommt.

Ich finde aber auch, dass es in der Tat nicht auf Beamte ausgedehnt werden sollte, zumindest nicht auf die des Kernbereichs staatlichen Handelns.

 
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