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Geschrieben von Schwoba-Papa am 26.07.2005, 12:06 Uhr

Das wurde doch auch im Revisionsurteil berücksichtigt

oder ist es normal wegen fahrlässiger Tötung 1 Jahr auf Bewährung zu bekommen ?

Klammern wir mal die Berichterstattung einer wohlbekannten Tageszeitung und die schwäbische Naivität über Berichterstattung aus, was bleibt ? Zwei Tote und ein vermutlicher verurteilter Täter der hauptsächlich über das Ende seiner Karriere jammerte und seine mangelnde Möglichkeit Beweise zu erbringen.

Ich kenne den Typus Rolf F., erlebe ihn jeden Tag auf unseren Strassen und nehme ihm das Unschuldige einfach nicht ab. Ich habe übrigens die damalige Berichterstattung in der Bild nicht verfolgt und bin daher nicht polemisch beeinflusst !

Grüßle

 
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