Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Zwurzenmami am 10.05.2014, 10:44 Uhr

das willst Du nicht hoeren was ich denke

Warum hat der Makler das Haus erst mit Preis inseriert?

Du kannst Deinen Preis natürlich angeben, sei Dir aber im Klaren darüber, dass Du das Haus zu "Deinem" Preis nicht bekommen wirst. Viele Interessenten werden höher als bis zu dem vorher in der Anzeige angegebenen Preis gehen. Die Folgekosten sind immer höher als vorher berechnet bzw. geschätzt, einfach weil die Preise steigen und das ist nicht vorhersehbar. Wir hatten uns z.B. Fliesen ausgeguckt, die wir schön fanden und hatten auch ausgerechnet, was die kosten würden und als wir die dann kaufen wollten, sollten die auf einmal 280 € mehr kosten, wir haben dann andere gekauft und dabei dann aber mächtig gespart, weil die im Ausverkauf waren.

Ich würd mich nicht drauf einlassen. Wir haben insgesamt 13 Jahre geguckt, mal mehr mal weniger, erst als es akut wurde, haben wir intensiver geguckt und sind auch von unseren Wunschgegenden abgewichen




Ablauf von Bietverfahren

Ein Immobilienverkauf mittels Bieterverfahren läuft üblicherweise so ab: Die Immobilie wird ohne Angabe eines Preises inseriert, der tatsächliche Marktwert der Immobilie ist nicht herzuleiten. Dass es sich um ein Bieterverfahren handelt, muss allerdings aus der Anzeige hervorgehen. In dieser wird bisweilen ein fester Besichtigungstermin bekannt gegeben. Das Ziel: Es sollen gleichzeitig möglichst viele Interessenten erscheinen. Diese geben nach der Besichtigung ein Gebot ab. „Alle, die glauben, dass sie über das Bieterverfahren ein Reihenhaus zum Schnäppchenpreis einer Garage erwerben können, muss ich enttäuschen“, erläutert RDM-Makler Lars Grosenick. Der Verkäufer entscheidet letztlich, ob er auf das höchste Gebot eingeht oder es ablehnt - das wird er meist tun, wenn die Gebote deutlich unterhalb des Marktwertes liegen.

Auch wenn der Immobilienverkauf mit dem Bieterverfahren nicht klappt: Der Verkäufer kann danach zumindest einschätzen, wie viel potenzielle Käufer zu zahlen bereit wären - er kennt somit den aktuellen Marktwert. Und da er sich nicht zum Verkauf verpflichtet, kann er nun sein Objekt auf dem klassischen Wege über ein Immobilienportal wie immowelt.de oder die Tageszeitung anbieten.

Das Bieterverfahren eignet sich laut RDM auch, wenn die Vermarktung unter hohem Zeitdruck erfolgen muss, etwa weil der Verkäufer dringend Geld benötigt oder eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen muss, wenn die Bank drängelt oder ähnliche externe Faktoren zeitlichen Druck ausüben - dann ist zwar nicht unbedingt ein Verkauf zum aktuellen Marktwert gesichert, besser als eine Zwangsversteigerung ist eine solche Vermarktung aber auf alle Fälle.

Einige Makler wenden für den Immobilienverkauf die recht junge Methode an. Sie verspricht, eine Immobilie zügig und zu einem akzeptablen Preis losschlagen zu können. Und das, ohne dass der Verkäufer das Risiko eingeht, einen viel zu geringen Preis zu erzielen. Der Vorteil für den Verkäufer beim Bieterverfahren: Anders als bei einer öffentlichen Versteigerung oder Auktion ist das Höchstgebot nicht verkaufsbindend. Wenn also nur Schnäppchenjäger Mini-Gebote abgeben, kann der Verkäufer ablehnen, weiß der Ring Deutscher Makler (RDM), Landesverband Nordrhein-Westfalen. (2008)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.