Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 08.11.2016, 11:47 Uhr

Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Vielleicht kann man bei einem Geschlechtswechsel rückwirkend das neue Geschlecht in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Also eine als Frau geborene lebt jetzt als Mann und kann dann die Geburtsurkunde auf männlich umändern lassen.

Aber welche Fälle das dann betreffen könnte i.S.d. Mutterschutzgesetzes ...? Vor einiger Zeit kam mal so eine Doku (natürlich auf RTL oder so ;-)) von einem "Mann", der ein Kind bekommen hat (USA). Er war ursprünglich als Frau geboren, lebt jetzt aber als Mann und ist als solcher anerkannt, hat sich aber nicht "umoperieren" lassen, hatte also auch noch die Gebärmutter. Er und seine Partnerin wollten dann unbedingt ein Kind, die Partnerin konnte aber keine Kinder austragen. Also hat er sich dann doch wieder weibliche Hormone zugeführt, künstlich befruchten lassen und ein Kind ausgetragen und geboren ... und danach wieder männliche Hormone genommen ...

Aber wegen so etwas eine so bescheuerte Formulierung ...?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.