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Geschrieben von N.BADER am 08.11.2016, 11:15 Uhr

Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

§ 1 MuSchG nF ab 01.01.2017
Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder
ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.

Mal ehrlich - welche Konstellation soll das sein?

 
40 Antworten:

Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von Benedikte am 08.11.2016, 11:26 Uhr

Frau kriegt Kind und anschließend eschlechtsumwandlung zum Mann.


Außerdem weiß ich nicht genau, ob "geboren hat" gleichgestellt ist mit "adoptiert hat". Adoptierte Kinder sind eigenen ja gleichgestellt- also ein Mann, der einen Säugling adoptiert hat und Mutterschutz vom AG haben will.

Arnold Schwazenegger war auch mal schwanger- im Film.

ansonsten- absolut overdone. Muss man vielleicht mal in die Gesetzesmotive oder Entstehungsgeschichte reinschauen.

aber das wären spontan meine ersten Ideen, so aus dem Bauch heruas,

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von Steffi528 am 08.11.2016, 11:32 Uhr

Eine Person, die vielleicht als Geschlecht x angegeben hat, also "sozial" sich nicht als Frau versteht, trotzdem Mutter ist.

Ich glaube, diese Fälle lassen sich an einer Hand abzählen...

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von N.BADER am 08.11.2016, 11:34 Uhr

Meine Idee dazu ist nur, dass man es bei dem neuen Gesetz mit der Gleichbehandlung übertrieben hat.
Geschlechtsumwandlung o. k., aber wie soll dann eine Geburt oder Stillen möglich sein?
Und Gebären ist nicht Adoptieren, dann hätte man es doch explizit dazu schreiben müssen.
Das ist genau das gleiche wie bei der ewigen Diskussion, warum der "Erziehungsurlaub" damals so nicht mehr heißen durfte.

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von shinead am 08.11.2016, 11:34 Uhr

Spannend.

Ein Zwitter, dem man zuerst als männliches Kind beurkundet, das sich aber später für die weibliche Seite entscheidet? *grübel*

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von IngeA am 08.11.2016, 11:42 Uhr

Ich denke mit der entsprechenden hormonellen Behandlung kann auch ein ehemaliger Mann stillen. Viell. nicht voll, aber das tun viele leibliche Mütter ja auch nicht.

LG Inge

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von Sille74 am 08.11.2016, 11:47 Uhr

Vielleicht kann man bei einem Geschlechtswechsel rückwirkend das neue Geschlecht in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Also eine als Frau geborene lebt jetzt als Mann und kann dann die Geburtsurkunde auf männlich umändern lassen.

Aber welche Fälle das dann betreffen könnte i.S.d. Mutterschutzgesetzes ...? Vor einiger Zeit kam mal so eine Doku (natürlich auf RTL oder so ;-)) von einem "Mann", der ein Kind bekommen hat (USA). Er war ursprünglich als Frau geboren, lebt jetzt aber als Mann und ist als solcher anerkannt, hat sich aber nicht "umoperieren" lassen, hatte also auch noch die Gebärmutter. Er und seine Partnerin wollten dann unbedingt ein Kind, die Partnerin konnte aber keine Kinder austragen. Also hat er sich dann doch wieder weibliche Hormone zugeführt, künstlich befruchten lassen und ein Kind ausgetragen und geboren ... und danach wieder männliche Hormone genommen ...

Aber wegen so etwas eine so bescheuerte Formulierung ...?

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von butterbemme am 08.11.2016, 11:52 Uhr

Ein Mann hat sich zur Frau umwandlen lassen und ist nun schwanger?

Klingt erstmal komisch, aber wenn man mal genau drüber nachdenkt ist das sicherlich nicht bescheuert.

Gibt Schlimmeres. Aktuell das geplante BundesTeilHabeGesetz.

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von Steffi528 am 08.11.2016, 11:54 Uhr

Ich denke, das es wirklich eher in den Bereich "gender" geht, biologisch gibt es ja zur Zeit (und zum Glück) noch Grenzen.

Mich würde es mal interessieren, wie viele Personen (!!!) das wirklich betrifft.

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von butterbemme am 08.11.2016, 11:59 Uhr

"Häufigkeit von Transsexualität

Die Häufigkeit von Transsexualität liegt zwischen 1:10.000 bis 1:30.000 bei Mann-zu-Frau Transsexuellen und zwischen 1 : 15.000 bis 1 : 100.000 bei Frau-zu-Mann Transsexuelle. [1] Das sind 3.000 bis 8.000 Mann-zu-Frau Transsexuelle und 800 bis 5.300 Frau-zu-Mann Transsexuelle.

Wenn man sich eingehend mit der Thematik befasst, erscheinen diese Zahlen als viel zu gering angegeben.

Einer Schätzung von von Lynn Conway liegt die Häufigkeit zwischen 1:1000 und 1:2500 erfolgter Transgender-Transitionen. Das entspricht zwischen 32.000 und 80.000 transsexuellen Menschen in Deutschland."

https://de.wikibooks.org/wiki/Geschlecht_und_Identit%C3%A4t/_Einleitung/_H%C3%A4 ufigkeit#H.C3.A4ufigkeit_von_Intersexualit.C3.A4t

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das funktioniert nicht

Antwort von Leewja am 08.11.2016, 12:00 Uhr

bei der Geschlechtsumwandlung zur frau bekommt man keine komplett funktionsfähige innere Ausstattung!

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genießen Adoptivmütter keinen Mutterschutz (nach der "geburt"? (vorher natürlich nicht)

Antwort von Leewja am 08.11.2016, 12:01 Uhr

fängt da unmittelbar die EZ an?

sie brauchen ja tatsäächlich keine Erholung von der Geburt, und das Adoptivkind kann ja auch schon älter sein.
Hab ich aber echt noch nie drüber nachgedacht....

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Meine Kollegin.....

Antwort von Trini am 08.11.2016, 12:08 Uhr

musste damals ein Jahr Erziehungsurlaub nehmen. Sonst hätten sie das Baby nicht bekommen.
Ob sie sofort im EU war oder ob sie Mutterschutz hatte, weiß ich nicht.

Trini

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von Steffi528 am 08.11.2016, 12:09 Uhr

Aber wie viele von den Leuten werden schwanger? Und für wie viele Leute ist das dann ein wirkliches Problem? Wenn ich biologisch eine Frau bin, aber mich als Mann fühle, wieso werde ich dann schwanger? Jetzt bei den eindeutigen Fällen von Transsexualität.

Da bleiben dann nur noch die nicht eindeutigen Fälle und davon kann es nicht so viele geben

Ich bin schon froh, das es das Geschlecht X nun gibt, aber wie klein muss es dann zerteilt werden? Wenn eine Person ein Kind bekommt (also selbst zur Welt bringt), ist es eine Mutter, egal ob sich diese Person dann als Mann fühlt.

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Wäre doch eine Marktlücke

Antwort von Trini am 08.11.2016, 12:10 Uhr

Statt Sterilisation nach dem x-ten Kind eben Organspende.

Trini

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Re: Wäre doch eine Marktlücke

Antwort von Steffi528 am 08.11.2016, 12:12 Uhr

Es sind doch die ersten Gebärmütter schon verpflanzt worden...

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von Julia+Christopher am 08.11.2016, 13:24 Uhr

Irgendwann habe ich mal eine Artikel gelesen über eine Frau, die genetisch eine Frau war, bei der aber die Geschlechtsteile abnormal angelegt waren und die deshalb bei der Geburt erst als Junge "eingestuft" wurde.

Der Fehler ist dann erst in der Pubertät aufgefallen.

Für diese Frau wäre es dann rechtlich also wenigstens auch eindeutig :)

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von Daffy am 08.11.2016, 13:24 Uhr

Ich vermute, man wollte verhindern, dass das Gesetz mit einer Klage beim Bundesverfassunggericht gekippt werden könnte (Verstoß gegen Art. 3 und was noch so kommt)... Irre, aber wohl zukunftsweisend.

https://www.youtube.com/watch?v=j01vq1uG7PE

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Das gibts!

Antwort von und am 08.11.2016, 13:27 Uhr

Google mal nach: pregnant man.
https://www.youtube.com/watch?v=EYX7ACuTBTY

Frau lässt sich (hormonell und juristisch) zum Mann umwandeln, aber die weiblichen Geschlechtsorgane bleiben erhalten. Bärtiger Scheinmann wird schwanger und trägt Kind aus.

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Re: genießen Adoptivmütter keinen Mutterschutz

Antwort von shinead am 08.11.2016, 14:53 Uhr

Ich denke mal, dass die Vorschriften die den Schutz von Schwangeren bzw. Wöchnerinnen betrifft nicht zutreffen. Wie auch die Vorschriften für stillende Mütter eben nur stillenden Müttern zugute kommen.

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Re: das funktioniert nicht

Antwort von butterbemme am 08.11.2016, 14:56 Uhr

Egal, was nicht ist, kann ja noch werden. Und da waren die Damen und Herren beim Text formulieren wirklich weit vorausschauend. Das kriegen die nämlich seltenst hin, was für die Zukunft zu entwickeln.

Ich frage mich aber, ob das kleine Extra am Ende der Begriffsdefinition wirklich diskussionswürdig ist.
Je mehr ist drüber nachdenke, um so weniger "schlimm" finde ich das.

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von butterbemme am 08.11.2016, 14:58 Uhr

Sollte das aber nicht egal sein, wie viele es eventuell gibt? Hauptsache ist doch, dass möglichst niemand durch das Raster fällt.

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aber dann ist der sinn ja durchaus nachvollziehbar!

Antwort von Leewja am 08.11.2016, 15:21 Uhr

adoptivmütter fallen nicht drunter.
Väter fallen nicht drunter.
Gibbt mit Sicherheit welche, die da das AGG bemühen, warum sie keinen Vaterschutz bekommen ;))

und bei Adoptionen frag ich mich gerade: man muss doch die EZ 7 Wochen vor beginn ankündigen.
Wie will eine Adoptivmutter das machen?
Meine Freundin bekam am Samstag den Anruf und am Sonntag das 4 tage alte Baby.
Was soll sie denn in den 7 Wochen dann machen? Hat es nicht arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn man dann einfach nicht arbeiten kann, weil man gerade Mutter geworden ist, auch wenn man nicht geboren hat?

Gibt es da Zusatzregelungen?

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Auch Adoptivmütter können stillen, und sich gegebenenfalls drauf vorbereiten.

Antwort von Lauch1 am 08.11.2016, 15:30 Uhr

(Milchpumpe)

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von Alexxandra am 08.11.2016, 15:50 Uhr

erinnert mich irgendwie an das Leben des Brian

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Dann gelten die Vorschriften auch für sie...

Antwort von shinead am 08.11.2016, 15:52 Uhr

... bei stillenden Müttern wird nicht nachgefragt, ob sie das Kind geboren haben.

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von Danyshope am 08.11.2016, 15:59 Uhr

Gibt ja auch Menschen welche beide Geschlechtsmerkmale aufweisen. Früher wurden die "zwangs-vergeschlechtert", also man musste sich entscheiden, ist es Frau, ist es Mann. Aber, einige sind eben beides oder eben keines - je nachdem wie man es sieht. Sondern halt eher "geschlechtsneutral".

Das sind ja auch die welche die Unisex-Klo´s haben wollen usw.

Fraglich ist halt, ist jemand der davon betroffen ist körperlich in der Lage ein Kind auszutragen, es dann auch zu gebären. Und warum sollte man bei so jemanden eben dann "männlich" in die Geburtsurkunde eingetragen haben.

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Re: aber dann ist der sinn ja durchaus nachvollziehbar!

Antwort von shinead am 08.11.2016, 16:00 Uhr

In dringenden Fällen (nicht nur bei Adoption, sondern generell) kann die 7-Wochen-Frist unterschritten werden.
Wer also von heute auf morgen ein Adoptivkind bekommt, kann diese Frist unterschreiten ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von shinead am 08.11.2016, 16:02 Uhr

>>Und warum sollte man bei so jemanden eben dann "männlich" in die Geburtsurkunde eingetragen haben.

Weil die Eltern männlich eingetragen haben? Es könnte sein, dass die weiblichen Geschlechtsmerkmale erst später erkannt wurden.

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Re: Dann gelten die Vorschriften auch für sie...

Antwort von Lauch1 am 08.11.2016, 16:05 Uhr

Ja, aber eben auch vorher. Weil theoretisch (jedenfalls wahrscheinlicher als der schwangere Mann:)) auch eine Adoptivmutter stillen kann und sich gegebenenfalls darauf vorbereiten will, ehe sie das Kind hat. (Hoffe ich habe verständlich geschrieben).

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Richtig.

Antwort von Morla72 am 08.11.2016, 16:06 Uhr

Bei Adoption und Pflege ist das so... das lässt sich einfach nicht Wochen im Voraus planen.

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Re: Richtig.

Antwort von Morla72 am 08.11.2016, 16:07 Uhr

Unsere "Schwangerschaft" dauerte genau 5 Tage, mit Wochenende dazwischen.

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Re: Dann gelten die Vorschriften auch für sie...

Antwort von shinead am 08.11.2016, 17:55 Uhr

Der Mutterschutz (i.S.v. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem ET) ist doch nicht zur Vorbereitung auf das Kind, sondern um negative körperliche Einflüsse der Arbeit auf eine hochschwangere Frau bzw. Wöchnerin zu vermeiden.

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Re: Richtig.

Antwort von shinead am 08.11.2016, 17:56 Uhr

Auch Frühgeburten lassen sich diesbezüglich ganz schlecht planen...

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von butterbemme am 08.11.2016, 18:50 Uhr

Wie erklärt sich eigentlich der Gesetzgeber "stillen" ?

Zählt dazu nicht nur das stillen an der Brust, sondern auch das Flasche geben?

Dann würden dank des letzten Teils auch Väter hinzuzählen, die ihr Kind versorgen, weil die Mutter beispielsweise verstorben ist oder auch Adoptiveltern.

Grüßt butterbemme

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Re: Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Antwort von Steffi528 am 08.11.2016, 19:03 Uhr

Ich gehe davon aus, das mit Stillen die Brust gebe gemeint ist, immerhin gehört zum Mutterschutzgesetz ja auch das Stillen am Arbeitsplatz. Sonst würde es ja bedeuten, das Flaeschengeben während der Arbeiszeit für alle Personen (Mutter, Vater und Personen X) gestattet werden müsste;-)

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Re: Richtig.

Antwort von Steffi528 am 08.11.2016, 19:05 Uhr

Da bekommt frau den Mutterschutz doch hintendran, zumindest ein paar Wochen...

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Re: Richtig.

Antwort von shinead am 08.11.2016, 19:10 Uhr

Aber nicht der Vater (der ja auch ein Anrecht auf Elternzeit hat).

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Begriffsklaerung

Antwort von Steffi528 am 08.11.2016, 20:08 Uhr

Sind wir beim Mutterschutz oder bei der Elternzeit? Elternzeit ist ja schon was anderes als Muterschutz

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Re: Begriffsklaerung

Antwort von shinead am 08.11.2016, 23:37 Uhr

In dem Unterstrang ging es um die Frage der 7-Wochenfrist bei der Elternzeit von Adoptiveltern.

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wo nimmt der ehemalige Mann die ilchdrüsen her ? Ehe umgekehrt

Antwort von Ellert am 09.11.2016, 6:39 Uhr

Frau wird Mann hat aber noch weibliche Geschlechtsorgane
das gabs doch mal in den USA

dagmar

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