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Geschrieben von Trini am 24.07.2014, 11:49 Uhr

Das ist schon klar

Bei manchen OP-Unterlagen steht aber z. B. auch der Passus drin, dass bei verheirateten Eltern vorausgesetzt wird, dass einer allein unterschreiben darf, bei geschiedenen Eltern aber beide Unterschriften drunter müssen.

In der unternstehenden Quelle unterscheidet man nach Schwere des Eingriffs.

Klar hat bei uns auch noch nie jemand danach gefragt, ob wir sorgeberechtigt sind. Ja schlimmer, es hat noch nie jemand einen Ausweis sehen wollen, wenn wir mit krankem Kind irgendwo aufgelaufen sind.

Umso mehr ich darüber nachdenke, desto schwummeriger wird mir bei dem Gedanken.

Trini

https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/aufklaerungspflicht.pdf

 
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