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Geschrieben von Trini am 16.01.2006, 12:49 Uhr

Das Strafmaß...

richtet sich ja nach der Schwer der tat.

Und gerade Mißbrauch hat viele Facetten.

Wie ich gerade lesen konnte, ist ja noch nicht einmal geklärt, ob Dein Kind bekleidet war. Also ist es wohl nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen??

So unangenehm es für Euch ist - so kann in diesem Fall auch kein Richter auf die Höchststrafe erkennen.

Trini

PS: Im übrigen bin ich AUCH der Meinung, daß das deutsche Recht im Strafmaß oft Eigentumsdelikte sehr viel härter bestraft als Körperveletzungen. Habe gerade von einem Urteil gesehen: tödlicher Verkehrsunfall (bei illegalem Autorennen)- ein Monat Fahrverbot und eine lächerliche Geldstrafe.

 
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