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Geschrieben von Benedikte am 16.12.2018, 7:45 Uhr

das Kind war auf dem zugehörigen Waldorf Kindergarten

das Kind war ja auf dem Waldorfkindergarten und hätte deswegen eigentlich bevorzugt werden müssen, genau wie meines Wissens Geschwisterkinder. Das hat mich gewundert, also dass das Kind anstandslos in den Kindergarten aufgenommen wurde und es da keinerlei Probleme mit was auch immer gab und es erst jetzt bei der Schule auf einmal Probleme gibt

wie oben beschrieben, sind allerdings die Regularien klar, man DARF Kinder-oder hier ja wohl besser, den Vater- ablehnen

wobei auch ich finde, dass es schon irgendwie schade ist, ein Kind zu bestrafen weil man den VAter treffen will .Aber rechtlich zulässig ist es in dem Fall.

Benedikte

 
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