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Geschrieben von Aenn am 07.05.2018, 12:52 Uhr

Das Grundrecht auf Asyl war eine Antwort auf den Nationalsozialismus mit der

>> Vernichtung von sechs Millionen Juden, die oft noch fliehen hätten können, wenn sie denn von anderen sicheren Staaten aufgenommen worden wären! < <


Du willst es nicht verstehen, oder? Dass das den moralischen Anstoß für ein Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte gab - das dann auch individuell einklagbar sein sollte, wie es weltweit einmalig ist - ist doch völlig unstrittig. Dass das aber niemals einen Personenkreis von >1 Million einreisenden Menschen pro Jahr, die von sich sagen, dass sie Schutz suchen, gemeint hat, eben auch. Den Personenkreis, den das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte in der Sektoren-Aufteilung Deutschlands durch die Alliierten damals meinte, hatten seine Verfasser ziemlich genau vor Augen. Lies den Artikel nochmal - oder lass es bleiben.

Es gibt inzwischen zahlreiche Staatsrechtsgutachten zur Frage des individuellen Grundrechts auf Asyl und seinem Unterschied zu Asyl als staatsrechtlicher Garantie, wie es weltweit üblich ist, und inwieweit Rechtsgrundsätze einander entgegenstehen (Ultra posse nemo obligatur = „Niemand ist über seine Fähigkeiten hinaus verpflichtet“) können uswusf. Vielleicht hast du beizeiten ja Lust, dich darin umzusehen. Den Schaum vorm Mund würde ich zu dem Zweck allerdings wegwischen, erleichtert erheblich das Verständnisvermögen. ;)

 
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