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Geschrieben von LiLiMa am 28.05.2017, 13:19 Uhr

Das Ergebnis ist...

...unsäglich. Absolut.
(Ich bin jetzt kein Asylrechts-Profi, aber nach Dursicht der einschlägige Normen scheint mir das auf jeden Fall nicht an den Haaren herbeigezogen)

Ganz so einfach ist die Geschichte aber nicht.
Denn wie will man entscheiden, welche Verbrechen, die im Heimatland die Todesstrafe bedeuten, man als Asylgrund gelten lässt und welche nicht. Wo zieht man eine Grenze? Bei einem vorsätzlichen Tötungsdelikt? Bei Mord? Wie lässt sich das nachweisen?
Und wäre nicht die Entscheidung jemanden, der einen Mord begangen hat, in ein Land abzuschieben, indem ihm die Todesstrafe droht, faktisch eine Todesstrafe?
Ist mit unserem Grundgesetz schwer vereinbar...

Schwieriges Thema. Für reißerische Kampagnen nur bedingt geeignet, wie ich finde.

 
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