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Geschrieben von EarlyBird am 30.10.2016, 23:59 Uhr

@Danyshope

Also, ich habe mich jetzt bis hierhin durchgekämpft mit Lesen.
Und tatsächlich ging es den meisten (zumindest konnte ich anderes nicht herauslesen) darum, als Konsequenz abzuschieben. (Hat danyshope a.d.S. meines Erachtens genau richtig bemängelt).

Und genau das ergibt für mich wenig Sinn. Denn genau das was du jetzt schreibst fehlt mir: Die Strafe anzutreten/abzusitzen!
Abhängig davon wieso, weshalb, warum sie verurteilt wurden, evtl Abschieben mit all den von dir genannten Konsequenzen.
Aber Abschiebung als alleinige Nonplusultra-Lösung zu postulieren finde ich nicht nur "nicht zu ende gedacht" sondern schlichtweg falsch.
Ich finde es falsch, keinen Unterschied in der Schwere der jeweiligen Straftat zu ziehen und stets "Abschiebung" als "Antwort" auf jegliche Delikte und Straftaten zu geben.
Irgendjemand (ich glaube Joplin) hatte den Gedanken eingeworfen, ob bestimmte Straftaten (Bspl sex. Übergriffe auf Frauen) nicht auch was mit einer grundlegenden Verachtung unserer Gesellschaft zu tun haben könnten. Da musste ich Schmunzeln und muss ganz klar sagen: Eine Abschiebung mit allen Konsequenzen wäre in diesem Falle unerlässlich! Selbstverständlich sehe ich sex. Übergriffe, Vergewaltigungen, und Co. genauso als unerlässliches Kriterium einer Abschiebungsüberprüfung an, aber nicht ohne die Strafe (das Urteil betreffend) zu vollziehen. DANACH Abschieben, nicht vorher!

Und nicht, wie bereits erwähnt, Abschiebung als Antwort in Bezug auf jede Art von Delikt/Straftat allgemeingültig werden zu lassen. Hat XY ein Fahrradl geklaut, muss XY für den Diebstahl verurteilt werden. Aber doch nicht gleich sofort abgeschoben werden, keine Duldung mehr erfahren und bei erneuter Einreise auch nicht wegen " Gefährdung der öffentlichen Sicherheit/Ordnung" in Abschiebehaft kommen.

Kommt es aber bei Vergewaltigung und Co jedoch nicht zu einer Abschiebungsüberprüfung, darf man im Strafmaß aber auch keinen Unterschied bzgl der Nationalität verlangen. Da geh ich auch nicht mit!
Aber die UHaftkriterien/Voraussetzungen bzgl Gefahr auf Wiederholungstaten gehören meines Erachtens zum Schutz der Bevölkerung verschärft und sollten fest als Haftgrund in der StPo verankert werden, insbesondere bei Sexualsstraftaten.

Lg

 
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