Geschrieben von martin&marie am 15.03.2005, 6:43 Uhr |
DRINGEND an alle mit Arbeitsamterfahrung nach Elternzeit
Hallo,
also ich habe mal gelesen, daß der Arbeitnehmer während der Elternzeit jederzeit ohne Angaben von Gründen und Einhaltung von Fristen kündigen kann - nagel mich aber nicht drauf fest, so sattelfest bin ich in dem Gebiet nicht.
LG
Andrea
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- DRINGEND an alle mit Arbeitsamterfahrung nach Elternzeit - Zimpi 14.03.05, 21:43
- Re: DRINGEND an alle mit Arbeitsamterfahrung nach Elternzeit - martin&marie 15.03.05, 6:43